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Alarminterventionsfachkraft

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Die Berufsbezeichnung " Alarminterventionskraft bzw. Alarminterventionsfachkraft ist kein eigentlicher Ausbildungsberuf. Meist bei Sicherheitsdiensten mit angeschlossenen Notruf Service Leitstellen ( NSL ) werden Alarminterventionskräfte zur Verfolgung von Sondereinsätzen wie Einbruch, Überfall, Feuer und sonstigen Abweichungen vom Normalzustand eingesetzt. Die Grundvoraussetzung zum Ausüben dieser Tätigkeit begründet sich in der Qualifikation gemäss der absolvierten und bestandenen Prüfung der Sachkunde § 34 a GewO Bewachungsgewerbe.

Die bestandene Prüfung des 34 a GewO berechtigt noch lange nicht, die Tätigkeit eines Alarmverfolgers auszuüben.

Alarminterventionskräfte müssen im Regelfall über eine hohe Sozialkompetenz, Organisationstalent, gesteigertes techniches Verständnis und dem Bedienen der gängigen Alarmanlagentypen verfügen. Deswiteren muß ein Alarmverfolger im Einsatz die Koordination zwischen Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr oder anderen Ordnungsbehörden steuern und lenken.


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