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Erste (Wissenschaftliche) Staatsprüfung

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Die Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung bezeichnet den Abschluss des ordentlichen Studiums an einer Universität/Hochschule für Lehrer an öffentlichen Schulen in Deutschland, dem Lehramtsstudium.

Die Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung ist ein berufsqualifizierender Abschluss eines wissenschaftlichen Studienganges[1][2].

Ein Problem besteht bei den Begriffen Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung, Erstes Wissenschaftliches Staatsexamen, Erstes Staatsexamen, Staatsexamen, Staatsprüfung, Wissenschaftliche Staatsprüfung, Wissenschaftliches Staatsexamen darin, dass sie oft synonym und damit ungenau verwendet werden, was missverständlich und irreführend ist.

Die korrekte, sich exakterweise auf dem Abschlusszeugnis befindende, Bezeichnung des Abschlusses ist "Erste (Wiss.) Staatsprüfung"[3][4][5][6][7]. Das Landesamt für Lehramtsprüfungen Berlin stellt Abschlusszeugnisse auf diese Art aus, Hessen jedoch nicht. Allerdings befindet sich auf dem Abschlusszeugnis für das Lehramtsstudium an der Justus-Liebig-Universität Giessen der Hinweis auf die Wissenschaftlichkeit[8][9] im Namen der ausstellenden Behörde "Wissenschaftliches Prüfungsamt für die Lehrämter an der Justus-Liebig-Universität Giessen"[10]. Die Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der Universität und einem Prüfungskomitee des Staats abgelegt[11][12][13]. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal des Lehramtsstudienabschlusses unter allen Studiengängen. Damit ist die Erste (Wiss.) Staatsprüfung der qualitativ hochschwelligste und qualitativ höchste Abschluss an einer Universität/Hochschule vor der Promotion, zu welcher die Erste Wissenschaftliche Staatsprüfung grundsätzlich berechtigt. Die Erste (Wiss.) Staatsprüfung wird oft vereinfacht als Erste Staatsprüfung oder umgangssprachlich als (Erstes) Staatsexamen bezeichnet[14][15][16]. Exakter ist die Bezeichnung als Wissenschaftliches Staatsexamen oder als Wissenschaftliche Staatsprüfung[17][18][19] im Gegensatz zum Zweiten Staatsexamen, welches nach einem Vorbereitungsdienst ausschließlich durch Prüfer im Staatsdienst, nicht durch Prüfer einer wissenschaftlichen Einrichtung wie einer Universität oder Hochschule abgenommen wird und den Begriff "Wissenschaftlich" entsprechend nicht enthält[20][21][22].

Die Erste (Wiss.) Staatsprüfung unterscheidet sich vom Staatsexamen in besonderer Weise dadurch, dass sie wissenschaftlich ist und den Begriff "Wissenschaftlich" exakterweise explizit in der offiziellen Bezeichnung (z.B. des Zeugnisses) enthält[23][24][25][26][27]. Parallel zu den neuen Abschlüssen von Bachelor und Master kann man gegenwärtig (März 2020) weiterhin an einzelnen Universitäten die Erste (Wiss.) Staatsprüfung[28] oder ein Diplom[29] erlangen. Aufgrund der aktuellen Pandemie durch das Corona-Virus sind die Wissenschaftlichen Staatsprüfungen im Allgemeinen bis auf weiteres ausgesetzt worden [30][31][32] (davon sind ebenfalls Lehrveranstaltungen und weitere Prüfungen wie die Zweite Staatsprüfung oder das Abitur betroffen).

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsordung. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 29. März 2020.
  2. Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung). Kultusministerium, abgerufen am 29. März 2020.
  3. Prüfungsordung. Freie Universität Berlin, abgerufen am 29. März 2020.
  4. Fachhochschule Potsdam: Gemeinsam lernen, gemeinsam handeln. Kooperationsfelder von Archiven und Bibliotheken in Berlin-Brandenburg. Abgerufen am 29. März 2020.
  5. Fachhochschule Potsdam: Mario Glauert. Abgerufen am 29. März 2020.
  6. Klaus-Peter Rosenberg: Der Berliner Dialekt - und seine Folgen für die Schüler. De Gruyter, abgerufen am 29. März 2020.
  7. Studienordung für die Lehramtsstudiengängean der Humboldt-Universität zu Berlin. Abgerufen am 29. März 2020.
  8. Autoren des Weblogs der Professur für Wirtschaftsinformatik, insb. Informationsmanagement an der TU Dresden: Defintion des Begriffs "Wissenschaftlich". Weblogs der Professur für Wirtschaftsinformatik, insb. Informationsmanagement an der TU Dresden, abgerufen am 29. März 2020.
  9. Dr. Angelica Ensel: 10.07.2014Dr. Angelica EnselWissenschaft und ForschungZertifikatsmodul für Berufstätige aus GesundheitsfachberufenTeil I. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, abgerufen am 29. März 2020.
  10. Zeugnis über die Erste Staatsprüfung. Wissenschaftliches Prüfungsamt für die Lehrämter an der Justus-Liebig-Universität Giessen, abgerufen am 29. März 2020.
  11. 7.72.00 Nr. 1 Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen. Abgerufen am 29. März 2020.
  12. REVOSax Landesrecht Sachsen - Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I. Abgerufen am 29. März 2020.
  13. Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung). Kultusministerium, abgerufen am 29. März 2020.
  14. Goethe-Universität — Die Erste Staatsprüfung. Abgerufen am 29. März 2020.
  15. Prüfungsordung. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 29. März 2020.
  16. Staatsexamen. In: Wikipedia. Abgerufen am 29. März 2020.
  17. Jörn Schützenmeister: Professionalisierung und Polyvalenz in der Lehrerausbildung. Tectum Verlag DE, 2002, ISBN 978-3-8288-8406-9 (google.de [abgerufen am 29. März 2020]).
  18. Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung). Abgerufen am 29. März 2020.
  19. Colin Cramer: Entwicklung von Professionalität in der Lehrerbildung: empirische Befunde zu Eingangsbedingungen, Prozessmerkmalen und Ausbildungserfahrungen Lehramtsstudierender. Julius Klinkhardt, 2012, ISBN 978-3-7815-1862-9 (google.de [abgerufen am 30. März 2020]).
  20. Kultusministerium: Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung). Kultusministerium, abgerufen am 29. März 2020.
  21. Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011, geändert durch Verordnung vom 08.07.2018 Hinweise für Prüferinnen und Prüfer. Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Dortmund, abgerufen am 29. März 2020.
  22. Prüfungsamt NRW (Zweite Staatsprüfung). Abgerufen am 29. März 2020.
  23. Fachhochschule Potsdam: Gemeinsam lernen, gemeinsam handeln. Kooperationsfelder von Archiven und Bibliotheken in Berlin-Brandenburg. Abgerufen am 29. März 2020.
  24. Fachhochschule Potsdam: Mario Glauert. Abgerufen am 29. März 2020.
  25. Andrea Thiele: Dozenten. Abgerufen am 29. März 2020 (british English).
  26. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO). Bayrische Staatskanzlei, abgerufen am 29. März 2020.
  27. Veroeffentlichungen. Abgerufen am 29. März 2020.
  28. 1. Staatsprüfung: Anmeldung, Prüfungen. Abgerufen am 29. März 2020.
  29. Prüfungstermine Wintersemester 2019/20 Diplomstudiengang Maschinenbau / Allgemeiner u. konstruktiver Maschinenbau nach PO 2012 in der Prüfungsperiode vom 10.02.2020 – 07.03.2020. Abgerufen am 29. März 2020.
  30. Goethe-Universität — Corona. Abgerufen am 30. März 2020.
  31. Wichtige Hinweise zum Prüfungstermin Frühjahr 2020. 18. März 2020, abgerufen am 29. März 2020.
  32. Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus an der Universität Regensburg - Universität Regensburg. Abgerufen am 29. März 2020.


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