OPEN(F)AIR e.V.
OPEN(F)AIR e.V | |
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Rechtsform | gemeinnütziger eingetragener Verein |
Gründung | 23.06.2014 |
Gründer | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Sitz | Erkelenz, Nordrhein-Westfalen |
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Reg.Nr. OSGS | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Schwerpunkt | Förderung von Kunst und Kultur |
Budget | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Stiftungsvermögen | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
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Mitglieder | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (Stand: Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) |
Besitzer | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Motto | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Website | http://www.openfair.de |
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Der Verein OPEN(F)AIR e.V ist ein Verein zur Förderung von Kunst und Kultur. Schwerpunkt des Vereins ist die Unterstützung von Nachwuchsmusikern. Der Verein organisiert regelmäßig Bandcontests, Konzerte sowie Open Air Festivals. Besonderheit bei allen Vereinsaktivitäten ist die konsequente Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Inklusion.
Der Verein[Bearbeiten]
Gründung[Bearbeiten]
Der Verein OPEN(F)AIR e.V. wurde am 23. Juni 2014 in Erkelenz gegründet. Im November 2014 erhielt der Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt. Mit Wirkung vom 13. April 2015 wurde der Verein unter der Nummer VR 5103 in das Vereinsregister der Stadt Mönchengladbach eingetragen.
Ziele[Bearbeiten]
Die Ziele des Vereins wurden von den Gründungsmitgliedern wie folgt beschrieben:
„Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- 1.Die Durchführung eines von regelmäßig stattfindenden Musikfestivals und Veranstaltungen in der Region
- 2.Förderprogramme für Nachwuchsmusiker
Bei der Organisation und Durchführung von Festivals und Veranstaltungen sollen, sofern möglich, regionale Vereine und Unternehmen eingebunden werden. Bei jeder Planung und Durchführung sollen stets auch ökologische sowie inklusive Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Förderprogramme und Fördermittel sind grundsätzlich nach vorher festgelegten objektiven Kriterien zu vergeben. Sowohl die Vergabekriterien als auch die Ausschreibung der Fördermöglichkeiten an sich, sind öffentlich bekannt zu machen.“
Struktur[Bearbeiten]
Geschäftsführender Vorstand[Bearbeiten]
Der geschäftsführende Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Aufgabe des geschäftsführenden Vorstands ist neben der Steuerung und Kontrolle der Festivalleitung die Einberufung der jährlichen Mitgliederversammlung, die Gründung von Arbeitsgruppen und das Einsetzen von Teamleitern und Referenten. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Durchführung des geplanten Festivals nach vorheriger Beratung im erweiterten Vorstand. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein in gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Angelegenheiten für sich alleine. Geschäfte, die einen Wert von 1000 EUR überschreiten, bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit des Vorstandes oder der Teamleiterversammlung. Der geschäftsführende Vorstand kann Teamleitern und Referenten Vertretungsmacht erteilen oder entziehen. Umfang der Vertretungsmacht für Teamleiter und Referenten gibt der geschäftsführende Vorstand in schriftlicher Form bekannt. Der geschäftsführende Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.[2]
Erweiterter Vorstand[Bearbeiten]
Zum erweiterten Vorstand gehören alle Personen außerhalb des geschäftsführenden Vorstandes mit Vertretungsmacht. Sofern ein erweiterter Vorstand existiert ist, dessen Aufgabe die Beratung und Entscheidung im Rahmen ihrer Vertretungsmacht des geplanten Festivals. Vorstand und erweiterter Vorstand treffen sich für diese Beratungen mindestens einmal pro Jahr. [3]
Teamleiterversammlung[Bearbeiten]
Die Teamleiterversammlung steht dem Vorstand mit beratender Funktion zur Seite. Sie berät den Vorstand in allen Angelegenheiten des Vereins, insbesondere bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Vereinsstruktur und den Gesamtorganisationsprozessen des Festivals. Der Vorstand hat die Teamleiterversammlung in allen wichtigen Angelegenheiten anzuhören. Die Teamleiterversammlung hat Informationsrechte und -pflichten gegenüber des geschäftsführenden Vorstandes (Festivalleitung), sowie die Möglichkeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Mitglieder der Teamleiterversammlung sind alle vom geschäftsführenden Vorstand (Festivalleitung) berufene Teamleiter, sowie Referenten. Die Teamleiterversammlung tagt regelmäßig. Die Versammlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gäste oder Redner können eingeladen werden, sofern 2/3 der Teamleiter vorab damit einverstanden sind. [4]
Mitgliedschaft[Bearbeiten]
Mitglied des Vereins kann sowohl jede natürliche als auch jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag nach den dafür vorgesehenen Vordrucken voraus, der an den Verein zu richten ist.
- 1.Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und Pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig wird.
- 2.Über die Aufnahme von aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit.
- 3.Aktive Mitglieder sind solche, die Angehörige eines Vorbereitungsteams sind oder ein Amt bekleiden.
- 4.Die Fördermitgliedschaft beinhaltet hauptsächlich die Organisation im Vereinsnetzwerk zur Förderung des in § 2 festgelegten Vereinszwecks. Ferner verpflichtet sie zur Unterstützung der Vereinsziele.
- 5.Ein Fördermitglied kann formlos beim geschäftsführenden Vorstand die aktive Mitgliedschaft beantragen. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag. [5]
Inklusion[Bearbeiten]
Alle Aktivitäten und Veranstaltungen des Vereins werden von der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe Inklusion überwacht. Das Team unter Leitung einer beruflich qualifizierten Fachkraft ist in sämtliche Planungsprozesse der verschiedenen Vereinsorgane eingebunden. So steht die Inklusion von Menschen mit Behinderungen genauso im Fokus der Arbeitsgruppe wie die Barrierefreiheit bei allen Veranstaltungen. Beispiele für die aktuelle Arbeit der Gruppe sind unter Anderem: die barrierearme Umsetzung der vereinseigenen Internetpräsenz, die Auswahl der Stadthalle Erkelenz als barrierefreie Location für die in 2016 stattfindenden Veranstaltungen sowie der Getränkeausschank von Produkten der Josefs-Brauerei.
Nachhaltigkeit[Bearbeiten]
Den ökologischen Fußabdruck so gering wie möglich zu halten, ist einer der Grundsätze bei der Arbeit des Vereins. Von Anfang bis Ende durchdachte Konzepte und ständige Selbstkontrolle sollen dies ermöglichen. Ein vom Vorstand berufener Umweltbeauftragter ist in sämtliche Planungsprozesse integriert und prüft ständig, in wie fern ökologischere und nachhaltigere Lösungsansätze gefunden werden können. Aktuelle Beispiele für die so erreichten Verbesserungen sind unter Anderem:
- die Wahl eines klimaneutralen Webhosters für alle vom vom Verein bereitgestellten Internetauftritte[6]
Veranstaltungen[Bearbeiten]
Bandcontests[Bearbeiten]
In regelmäßigen Abständen, veranstaltet der Verein Bandcontests, um Musiker für unsere Förderprogramme zu finden. Der Bandcontest 2016 findet am 19.03.2016 in der Stadthalle Erkelenz statt. Dem Gewinner winkt unter Anderem ein Platz im Line Up des OPEN(F)AIR 2016. Aktuelle Informationen und Aussschreibungen werden zeitnah auf der Webpräsenz des Vereins sowie in der lokalen Presse veröffentlicht.
OPEN(F)AIR[Bearbeiten]
„Ein öffentliches Musikfestival , das Nachwuchskünstlern eine Bühne bietet und ihnen die Möglichkeit gibt, ein überregionales Publikum zu erreichen.
Wir wollen beweisen, dass musikalische Großveranstaltungen unter freiem Himmel auch umweltfreundlich und fair machbar sind.
Ein Festival für JEDEN, unabhängig von Alter, Herkunft und Behinderung sollen den Grundgedanken der Inklusion mit Leben füllen.
Diesen Traum in die Tat umzusetzen sind wir angetreten und darauf arbeiten wir hin.“
Seine Premiere wird das OPEN(F)AIR im September 2016 feiern.
Förderprogramme[Bearbeiten]
Neben wechselnden zeitlich begrenzten Aktionen, ist der OPEN(F)AIR e.V. ständig auf der Suche nach Nachwuchstalenten für seine Förderprogramme. Von der kostenlosen Internetseite über Hilfe bei Merchandise, musikalischer Betreuung sowie der Vermittlung von Auftritten, werden vielfältige Unterstützungsleistungen geboten.Die Bewerbung steht Bands und Einzelmusikern unabhängig von Alter, Herkunft und Musikrichtung grundsätzlich ganzjährig offen.
Partner[Bearbeiten]
== Einzelnachweise ==
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