Täterschutz
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Täterschutz ist ein politisches Schlagwort, das als Antonym zu Opferschutz[1] eine unrechtmässige Inschutznahme von Straftätern auf Kosten von Opfern bezeichnen soll.
Schweiz[Bearbeiten]
Im Vorfeld des Abstimmungskampfes um die Durchsetzungsinitiative 2016 wird in der Schweiz der Begriff von Befürwortern gegen vermeintliche Straftäter verwendet, um Gegner derselben Volksinitiative als „Täterschützer“ zu diskreditieren.[2]
Albert Vitali reichte 2015 die Motion Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger im Schweizerischen Nationalrat ein.[3]
Literatur[Bearbeiten]
- Kurt Seelmann: Täterschutz vs. Opferschutz im Strafrecht. In: Waseda Proceedings of Comparative Law, Band 11, Institute of Comparative Law, Waseda-Universität, 2009, S. 197 ff.[4] (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Opferschutz. In: Duden – Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Bibliographisches Institut, 2016, S. 1298. ISBN 978-3-411-91171-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- ↑ Roger Köppel: Täterschutz-Klausel. In: Die Weltwoche, Ausgabe 6/2016, 20. Februar 2016.
- ↑ https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20154150
- ↑ Vortrag auch übersetzt ins Japanische von Makoto Ida
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