Verwaltungsführung
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Verwaltungsführung steht für:
- Inhaltsbezogene Verwaltungsführung (Deutschland): Hier wird definiert, wie und in welchem Stil sowie in welcher Art und Weise eine Verwaltung geführt wird.
- Personenbezogene Verwaltungsführung (Deutschland): Hier wird definiert, wer in Gestalt welcher Personen die einzelnen Verwaltungsorganisationen führt.
- wirkungsorientierte Verwaltungsführung als Unterfall der beiden Bedeutungen von Verwaltungsführung. Sie bezieht sich darauf, "was" eine Verwaltung in finanzieller Hinsicht machen darf.
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
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