Agrarfunk
Der Agrarfunk ist ein Teil des Betriebsfunks.
Um betriebsinterne Nachrichten auszutauschen, können deutsche landwirtschaftliche Dienstleister und eingetragene Vereine landwirtschaftlicher Maschinenringe bei Bedarf drei regionale Funkkanäle im Bereich 160 MHz benutzen.[1]
Zu DDR-Zeiten bezogen die so genannten Maschinen-Traktoren-Stationen, die 1964 in Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) umbenannt wurden, Betriebsfunkgeräte für Landmaschinen vom VEB Funkwerk Köpenick. Der Funkverkehr wurde über fernabschaltbare Relaisstationen der KfL abgewickelt (geschalteter Sternverkehr).[2] Eine direkte Funkverbindung der Funkteilnehmer untereinander ohne Relaisstelle war nicht möglich (und nicht gewollt).
Fahrzeugfunkgeräte wurden im Winter an die Straßenmeistereien für den Winterdienst ausgeliehen.[3]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk, VVnömL. Juli 2017, S. 61.
- ↑ agrartechnik. 25. Jg., Heft 11 – November 1975, S. 531 oben.
- ↑ agrartechnik. 25. Jg., Heft 11 – November 1975, S. 531 unten.
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