Arbeitsdienst (Begriffsklärung)
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Begründung: Überschneidung mit Arbeitsdienst (Doublette)
Arbeitsdienst steht für:
- Freiwilligendienst, eine institutionalisierte Form ehrenamtlicher Arbeit, in der Schweiz auch Freiwilligenarbeit genannt
- Zwangsarbeit, Zwangsverpflichtung zur Arbeit
- Freiwilliger Arbeitsdienst, ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsprogramm in der Weimarer Republik
- Freiwilliger Arbeitsdienst (Österreich), ab 1936 Staatlicher Arbeitsdienst, eine Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der österreichischen Ersten Republik und im autoritären Ständestaat
- Reichsarbeitsdienst (RAD), eine verpflichtend vorgeschriebene Arbeitsleistung junger Menschen im nationalsozialistischen Deutschen Reich
- Dienst für Deutschland, ein 1952 in der DDR eingeführter freiwilliger kasernierter Arbeitsdienst
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