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Arbeitsdienst (Begriffsklärung)

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Begründung: Überschneidung mit Arbeitsdienst (Doublette)

Arbeitsdienst steht für:

  • Freiwilligendienst, eine institutionalisierte Form ehrenamtlicher Arbeit, in der Schweiz auch Freiwilligenarbeit genannt
  • Zwangsarbeit, Zwangsverpflichtung zur Arbeit


  • Freiwilliger Arbeitsdienst, ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsprogramm in der Weimarer Republik
  • Freiwilliger Arbeitsdienst (Österreich), ab 1936 Staatlicher Arbeitsdienst, eine Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der österreichischen Ersten Republik und im autoritären Ständestaat
  • Reichsarbeitsdienst (RAD), eine verpflichtend vorgeschriebene Arbeitsleistung junger Menschen im nationalsozialistischen Deutschen Reich
  • Dienst für Deutschland, ein 1952 in der DDR eingeführter freiwilliger kasernierter Arbeitsdienst

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