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Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV

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Arbeitsgemeinschaft Anwaltnotariat im Deutschen Anwaltverein
Logo
Rechtsform Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)
Zweck Arbeitsgemeinschaft
Sitz Berlin
Gründung 22. April 1991

Ort Bonn
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Vorstand Uwe J. Fischer (Vorsitzender)

Ronald Mayer (stellv. Vorsitzender)

Geschäftsführerin Tanja Brexl
Mitglieder 643 (August 2018)
Umsatz Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)
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Website www.anwalts-notariat.de

Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein verfolgt das Ziel, die Interessen der Anwaltsnotare, sowie interessierten Rechtsanwälten, wahrzunehmen und über aktuelle Entwicklungen zu informieren.[1] Die Arbeitsgemeinschaft hat gegenwärtig 643 Mitglieder (Stand: August 2018) und ist damit die größte Interessenvertretung der Anwaltsnotare in Deutschland.[2]

Aufgaben[Bearbeiten]

Gegründet wurde die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat am 22. April 1991.[3] Als Ziele und Aufgaben sieht die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat heute die Förderung des Austausches unter ihren Mitgliedern und am Beruf des Anwaltsnotar interessierte Rechtsanwälte.[4]

Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV ist eine der 41 Gesetzgebungs- und Fachausschüsse des Deutschen Anwaltvereines.[5] Diese bieten den Anwälten Gedanken- und Erfahrungsaustausch und spezialisierte Fortbildung auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Der DAV tritt als Berufsfachverband auf und vertritt auf nationaler sowie internationaler Ebene die Interessen der deutschen Anwaltschaft.[6] Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat hat darüber hinaus auch die politischen Vertretung der Interessen der Anwaltsnotare und der an diesem Beruf interessierten Anwälte im Fokus.[7][3][8]

Die Mitgliederzeitschrift ist die im Deutschen Notarverlag regelmäßig erscheinende Zeitschrift "Notar".[9] Darüber hinaus bietet die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat für Ihre Mitglieder auch Tagungen und Fortbildungen an.[3][9][10]

Struktur[Bearbeiten]

Die Arbeitsgemeinschaft wird von einem neunköpfigen, bundesweit verteilten und geschäftsführenden Ausschuss geleitet, der aus dem Kreise der Mitglieder gewählt wird. Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören derzeit folgende Mitglieder an:[11]

Der geschäftsführende Ausschuss wird für zwei Jahre auf der Mitgliederversammlung gewählt.[4]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Anwalt und Notar in einer Person, Süddeutsche Zeitung, 08. Juni 1999, Ausgabe Deutschland, S. L10, Genios-Link
  2. Über uns. Deutscher AnwaltVerein e.V., abgerufen am 12. Oktober 2018.
  3. 3,0 3,1 3,2 Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat. Deutscher Anwaltverein e.V., abgerufen am 13. Oktober 2018.
  4. 4,0 4,1 Geschäftsordnung. Deutscher Anwaltverein e.V., abgerufen am 16. Oktober 2018.
  5. Ausschüsse im DAV. Deutscher Anwaltverein e.V., abgerufen am 16. Oktober 2018.
  6. Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. Deutscher Anwaltverein, 26. Januar 2004, abgerufen am 14. Oktober 2018.
  7. Startseite Deutscher AnwaltVerein Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat. Deutscher Anwaltverein e.V., abgerufen am 13. Oktober 2018.
  8. Will niemand mehr Notar werden?, F.A.Z. Einspruch Magazin, 21. März 2018, Genios-Link
  9. 9,0 9,1 Notar. Deutscher Notarverlag, abgerufen am 14. Oktober 2018.
  10. Herbsttagung und 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein am 4. 11. – 5. 11. 2016 in Berlin, Zeitschrift für die Notarpraxis, Band 20, Heft 11-12, Seiten 423–424, ISSN 2366-2050, DOI
  11. Geschäftsführender Ausschuss. Deutscher Anwaltverein e.V., abgerufen am 16. Oktober 2018.


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