Bevollmächtigter (Europäische Union)
Ein Bevollmächtigter (englisch authorised representative; französisch mandataire), auch „EU-Bevollmächtigter“ genannt, ist unter anderem eine Person, die für den Handel mit den Ländern der Europäischen Union verantwortlich ist. Der Begriff wird in der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 im Zusammenhang mit dem Warenverkehr erwähnt.
Allgemeines[Bearbeiten]
Die Europäische Union hat beschlossen, ab 16. Juli 2021 die Pflicht zur Bestellung eines „Bevollmächtigten“ in der EU festzulegen. Dies trifft vor allen Dingen Händler aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union zukünftig Produkte verkaufen wollen. Es soll so sichergestellt werden, dass die in der EU in den Verkehr gebrachten Produkte den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen und alle Anforderungen erfüllen.
Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der europäischen Normvorschriften:
- CE-Kennzeichnung
- CEN – Europäisches Komitee für Normung
- CENELEC – Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung
- ETSI – Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
Ziel[Bearbeiten]
Ein gerechterer Binnenmarkt muss gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsakteure sicherstellen. Was eigentlich selbstverständlich ist, wird oft nicht eingehalten. Insbesondere europäische Händler sollen mit der neuen Richtlinie vor Händlern, die überwiegend auf den Plattformen eBay und Amazon verkaufen, vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Bekanntermassen trifft diese Vereinbarung dann insbesondere Händler aus China, Indien, Südamerika und Japan, die aktuell den europäischen Markt mit nicht zugelassenen Produkten überschwemmen.
Siehe auch[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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