EU-Transportrechtsreform
Die EU-Transportrechtsreform sieht vor, dass viele Gesetze und Richtlinien der Europäischen Union aus nationalem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten in einheitliches Recht der Europäischen Union zusammengeführt werden sollen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, welche sukzessive in nationales Recht umgewandelt werden soll. Es findet hier ein ständiger Rechtsumbruch statt.
Hintergrund[Bearbeiten]
Die Verkehrsminister haben sich dazu entschieden, einheitliche Gesetze und Verordnungen für ganz Europa zu schaffen. Sie wollen die Regeln im Bereich Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrstoffrecht und andere Sozialvorschriften durchreglementieren.
Rechtsfolgen[Bearbeiten]
Aufgrund der Gesetzgebung müssen EU-Verordnungen binnen einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgewandelt werden, andernfalls kann es zu Sanktionen kommen. Gesetze und Verordnungen sind vor dem Bundesrat zustimmungspflichtig und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da die Änderungen schrittweise durchgeführt werden, kommt es lt. Aktualitätendienst[1] zu ständig neuen Verordnungen.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Aktualitätendienst des BmJV
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