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Catharina Elisabetha Warz

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Catharina Elisabetha Warz (Großrudestedt) war eine Kindsmörderin des 18. Jahrhunderts.

Der Fall Catharina Elisabetha Warz aus Großrudestedt ist heute nahezu unbekannt. Sie hatte am Weihnachten 1773 ihr uneheliches Kind getötet. Sie war bereits durch den Jenaer Schöppenstuhl und das Geheime Ratskollegium zum Tode verurteilt, jedoch war 1774/75, noch während der Regentschaft von Herzogin Anna Amalia, das Todesurteil einer Kindsmörderin in eine Zuchthausstrafe abgeändert worden. Es war damit im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vermutlich der erste Fall dieser Art, der letztlich nicht mit einer Hinrichtung beendet wurde.[1] Die juristische Fakultät in Halle, an welche sich die Herzogin gewandt hatte, hatte die Umwandlung in eine Zuchthausstrafe empfohlen. Es wird die Rekonstruktion der Gründe für das Todesurteil, das das Geheime Ratskollegium mit zu verantworten hatte, durch das Fehlen von Protokollen erschwert. Das gilt insbesondere bei der Frage, bei wem hierbei die Bedenken am größten gewesen waren.[2] Das Geheime Ratskollegium bestätigte das Todesurteil unter der Bedingung einer erneuten Prüfung, was die Möglichkeit einer erneuten Verteidigung einschloss.[3] Die juristische Fakultät in Halle nahm dann die Revision des Falles und des Urteils vor. Der nun zur gemilderten Zuchthausstrafe zu fünf Jahren Verurteilten sei ein derber Willkomm und Abschied zu geben.[4]

Er bezeugt, dass ein Kindesmord, auch wenn das Todesurteil bereits ausgesprochen war, zumindest in Sachsen-Weimar-Eisenach, nicht zwangsläufig mit einer Hinrichtung enden musste, aber wie der Fall Johanna Catharina Höhn zeigt, dass es so sein konnte. Der Fall wiederum sollte für die Frage nach der Abschaffung der Todesstrafe bedeutsam werden. Der nächste bekannte Fall von Kindsmord in Weimar war der 1781 von Dorothea Altwein, worin ein Todesurteil ausgesprochen, letztlich aber nicht vollstreckt, und die Stafe in Gefängnisstrafe umgewandelt wurde.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Volker Wahl (Hrsg.): „Das Kind in meinem Leib“. Sittlichkeitsdelikte und Kindsmord in Sachsen-Weimar-Eisenach unter Carl August. Eine Quellenedition 1777–1786. Mit einem Nachwort von René Jacques Baerlocher, Weimar: Hermann Böhlaus Nachf., 2004, S. 12 f. [1] Wahl zitiert: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Eisenacher Archiv, Rechtspflege Nr. 52. die in puncto infanticidii in Untersuchung gerathene Catharina Elisabetha Warzin zu Großen Rudestedt. Einen älteren Fall, woe für Kindsmord ein Todesurteil nicht vollstreckt wurde, statt dessen in eine Gefängnisstrafe umgewandelt wurde, ist auch in dem von Wahl und Baerlocher herausgegebenen Band nicht zu finden.
  2. Wahl/Baerlocher (2004), S. 12 f.
  3. Marcus Venzke: Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775-1783. Ein Modellfall aufgeklärter Herrschaft? (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Kleine Reihe, Bd. 10), Köln/Weimar/Wien 2004, S. 320.
  4. Joachim Berger, Leonie Berger: Anna Amalia von Weimar. Eine Biographie, München 2006, S. 87.


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