Datenschutzverordnung (Altkatholiken)
Basisdaten | |
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Titel: | Bischöfliche Verordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland |
Kurztitel: | Bischöfliche Verordnung zum kirchlichen Datenschutz (KDO) |
Abkürzung: | KDO |
Art: | Kirchengesetz |
Geltungsbereich: | Alt-Katholische Kirche in Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Erlassen am: | 24. Mai 2018 [1] |
Inkrafttreten am: | 24. Mai 2018 |
Weblink: | [2] |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Bischöfliche Verordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland trat am 24. Mai 2018 in Kraft. Es ist die für den Bereich der Altkatholischen Kirche in Deutschland geltende Datenschutz-Regelung.
Sie soll gewährleisten, dass Einzelne durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung in ihrem oder seinem Persönlichkeitsrecht geschützt werden. In insgesamt 10 Kapiteln legt sie - analog zu anderen Datenschutzgesetzen - die Eckpunkte des Datenschutzes fest.
Weblinks[Bearbeiten]
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