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Datenschutzverordnung (Altkatholiken)

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Basisdaten
Titel: Bischöfliche Verordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
Kurztitel: Bischöfliche Verordnung zum kirchlichen Datenschutz (KDO)
Abkürzung: KDO
Art: Kirchengesetz
Geltungsbereich: Alt-Katholische Kirche in Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 24. Mai 2018
[1]
Inkrafttreten am: 24. Mai 2018
Weblink: [2]
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Bischöfliche Verordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland trat am 24. Mai 2018 in Kraft. Es ist die für den Bereich der Altkatholischen Kirche in Deutschland geltende Datenschutz-Regelung.

Sie soll gewährleisten, dass Einzelne durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung in ihrem oder seinem Persönlichkeitsrecht geschützt werden. In insgesamt 10 Kapiteln legt sie - analog zu anderen Datenschutzgesetzen - die Eckpunkte des Datenschutzes fest.

Weblinks[Bearbeiten]


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