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Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen

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Die Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT) wird hauptsächlich bei der Feuerwehr angewendet. Sie kennzeichnet das Auf- und Ablassen einer Rettungslast ohne Retterbegleitung unter der Verwendung des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und dem Gerätesatz Absturzsicherung (DIN 14800-17).[1] Die ERHT ist keine Grundtätigkeit nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1.[2]

Ausrüstung bei der Einfachen Rettung aus Höhen und Tiefen[Bearbeiten]

Alternativ zu im Folgenden genannten Gerätesatz (GS) Absturzsicherung (DIN 14800-17) können auch knotenfreie Absturzsicherungssysteme als redundantes Sicherungssystem für die Feuerwehr verwendet werden.[3]

Gerätesatz Auf- und Abseilgerät nach der DIN 14800 Teil 16[Bearbeiten]

Der Gerätesatz Auf- und Abseilgerät enthält Ausrüstungsteile und Hilfsmittel für die Feuerwehr, die eingesetzt werden, um eine Person durch einfache Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen bis 30 Meter zu retten.[4]

Bei der Verwendung des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät ist bei Ausbildung und Einsatz in absturzgefährdeten Bereichen grundsätzlich eine Sicherung (Redundanz) gegen Absturz z.B. mit dem Gerätesatz Absturzsicherung nach der DIN 14800-17 oder Höhensicherungsgerät (DIN EN 360), vorzunehmen.[5]

Beim Gerätesatz Auf- und Abseilgerät handelt es sich um ein Abseilgerät nach DIN EN 341,[6] Klasse A, mit Rettungshubeinrichtung (Flaschenzug) und selbstblockierender Bremse nach DIN EN 12841.[4][7]

  • Rettungslast ≥ 150kg
  • Rettungshöhe 30 Meter
  • Flaschenzugumsetzung min. 3:1

Der Gerätesatz Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) ist vom Hersteller vorkonfektioniert und darf baulich nicht verändert werden.

Der Hersteller gibt in der Gebrauchsanweisung den Anwendungsbereich[8] wie folgt an:

Der Flaschenzug mit fest integriertem Abseilgerät DIN EN 341-A wird eingesetzt, um eine Person durch einfache Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen bis 30 Meter, auch unter Verwendung von Umluft unabhängigen Atemschutzgerät der Feuerwehr zu retten. Sowie als weitere Einsatzmöglichkeit als redundantes Sicherungssystem z.B. beim gleichzeitigen Einsatz von zwei Flaschenzugsystemen auf dem Leiterpark eines Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter) bei Rettungsmaßnahmen mit Adipositaspatienten.[8][9]

Gerätesatz Absturzsicherung nach der DIN 14800 Teil 17[Bearbeiten]

Der Gerätesatz Absturzsicherung nach der DIN 14800-17 ist ein Normsatz der Feuerwehr. Er besteht aus verschiedenen Einzelkomponenten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.[10] Der Gerätesatz Absturzsicherung wird überwiegend als Auffangsystem benutzt. In der Feuerwehrdienstvorschrift 1 unter 17.2 Auffangen wird auf die Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung eingegangen.[2]

Bei der Einfachen Rettung aus Höhen und Tiefen wird er als redundantes Sicherungssystem verwendet. Dabei ist das Kernmanteldynamikseil immer straff, ohne Schlafseil zu führen. Die Anwendung des Auffangsystems ist haltend (Sicherung von oben mit straffer Seilführung) auszuführen. Das Auffangsystem muss beim Einsatz eines Dreibockes immer über den Boden geführt werden. Da ansonsten der Sturzraum vergrößert und das Sicherungssystem versagen könnte.[11][12]

Schleifkorbtrage mit Abseilspinne (Verbindungsmittel)[Bearbeiten]

Die Schleifkorbtrage ist ein medizinisches Produkt und dient den Patiententransport. Die Abseilspinne ist ein medizinisches Produkt oder ein Verbindungsmittel nach der DIN EN 354 und verbindet die Schleifkorbtrage mit dem Rettungs- und Auffangsystem.[2]

Dreibein nach DIN EN 795[Bearbeiten]

Das Dreibein dient als erhöhter Anschlag- und Umlenkpunkt. Es muss nach der DIN EN 795 Typ B zugelassen sein.[13]

DGUV Sicherheitsvorschriften[Bearbeiten]

Rettungsübungen aus Höhen und Tiefen sind so durchzuführen, dass Feuerwehrangehörige nicht gefährdet werden.

Hierzu ist unter anderem zu beachten,[5] dass

  • Rettungsübungen nur mit einer zusätzlichen Sicherung an einem weiteren Anschlagpunkt durchgeführt werden,
  • eine geeignete Sicherungsmaßnahme gegen Absturz kann z. B. die fach- und sachgerechte Nutzung des Gerätesatzes „Absturzsicherung“ im absturzgefährdeten Bereich sein,
  • bei Rettungsübungen aus Höhen oder Tiefen keine Personen auf Tragen eingesetzt werden,
  • bei Übungen in Schächten, Behältern, Silos usw. das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgeschlossen ist,
  • die Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Einsatz des Rettungs- und Auffangsystems,[5]
  • mindestens eine jährliche Überprüfung durch eine ausgebildete Person nach DGUV Grundsatz 312-906 erfolgt.[14] Das Prüfergebnis ist zu dokumentieren,[15]
  • der Gerätesatz Auf- und Abseilgerät ist bestimmungsgemäß nach Herstellangaben zu verwenden.[5][13]

Siehe auch DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“, DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“, DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ und Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (FwDV 1).[5][13][16]

Ausbildung und Unterweisung[Bearbeiten]

Voraussetzungen[Bearbeiten]

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Erfolgreicher Abschluss der Feuerwehr-Grundausbildung,
  • Höhentauglichkeit.
  • Die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 41 ist nicht zwingend notwendig.

Ausbildungsdauer[Bearbeiten]

  • Grundausbildung mit dem Gerätesatz Absturzsicherung mit mindestens 24 Stunden[17][18]
  • Fortbildung mit dem Gerätesatz Auf- und Abseilgerät mit mindestens 12 Stunden[1]

Unterweisung[Bearbeiten]

Einmal im Jahr muss der Anwender an einer Unterweisung mit praktischen Anteil teilnehmen.[19][20] Die Unterweisung ist zu dokumentieren. (DGUV V 1 §4 u. §31)[19]

Ausbildungsstätte[Bearbeiten]

Die Ausbildungsstätten müssen alle Voraussetzungen erfüllen (z. B. bauliche Einrichtung wie Unterrichtsräume, Übungsobjekte mit sicheren Zugang sowie geeignete Arbeitsmittel und Rettungsplan) um einen sicheren Übungs- und Ausbildungsbetrieb sicherzustellen. Die Feuerwehr bildet an den Staatlichen Feuerwehrschulen Multiplikatoren für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aus. Der Ausbildungsleitfaden[21]der zuständigen Staatlichen Feuerwehrschule ist heranzuziehen (Stand der Technik). Es wird empfohlen, zusätzlich den DGUV Grundsatz 312-001 als Information[22] heranzuziehen.

Mögliche Grundvarianten bei der Einfachen Rettung aus Höhen und Tiefen[Bearbeiten]

Voraussetzung für alle Grundvarianten ist eine freie vertikale Abseilstrecke ohne schwierige Hindernisse. Alle Rettungsvarianten können in Verbindung mit einer Schleifkorbtrage und zugelassen Lastgehänge z.B. nach DIN EN 354[23] nach Herstellerangaben betrieben werden. Alle Sicherheitshinweise sind einzuhalten. Für die Anwendung der möglichen Grundvarianten ERHT, muss durch den Anwender eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung (DGUV Vorschrift 1 §3 sowie DGUV V 49) im Vorfeld erstellt werden. Es ist empfehlenswert, Standardeinsatzregeln schriftlich auszuarbeiten und zu unterweisen.[24]

Rettung mit Hubrettungsfahrzeug[Bearbeiten]

  • Rettung mit Hubrettungsfahrzeug in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN EN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)[18]

Schachtrettung[Bearbeiten]

  • Schachtrettung mit Dreibein (DIN EN 795 Typ B)[23] und in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)[18]
  • Schachtrettung mit Schiebleiter und in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)
  • Schachtrettung mit Bockleiter und in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)

Rettung aus urbanen Gelände[Bearbeiten]

  • Treppenhausrettung im Gebäude in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)
  • Rettung aus einem Baugerüst in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)
  • Personenrettung aus einem Gebäude mit Schiebleiter und in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)
  • Rettung vom Baukran bis max 30 Meter in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)
  • Hangrettung in Verbindung mit GS Auf- und Abseilgerät (DIN 14800-16) und GS Absturzsicherung (DIN 14800-17)[1][25][26]

Zusammenfassung Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen[Bearbeiten]

  • Der Gerätesatz Auf- und Abseilgeräte nach der DIN 14800-16 ist ein Rettungsgerät, kein Auffangsystem. (Ein Sturz in den GS Auf- und Abseilgeräte muss ausgeschlossen sein)
  • Bei der Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSAg.A. handelt es sich um die PSA Kategorie 3. Die PSA schützt vor sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden und erfordert ähnlich wie beim Atemschutz nach DGUV Regel 112-190 besondere Anforderungen an die Ausbildung.[27]
  • Maximale Einsatzhöhe bzw. -tiefe sind 30 Meter
  • Eine redundante Sicherung gegen Absturz (z. B. mit den Gerätesatz Absturzsicherung DIN 14800-17 oder Höhensicherungsgerät nach der DIN EN 360) ist bei Übungen und Einsätzen vorgeschrieben.
  • Rettung von maximal einer Person durch einfache Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen bis 30 m.
  • Die Patientenbegleitung ist grundsätzlich untersagt. (AGBF Höhenrettung 9.2 sowie Gebrauchsanweisung)[1]
  • der Gerätesatz Auf- und Abseilgerät ist überwiegend für frei vertikale Abseilstrecken ohne große Hindernisse vorgesehen.
  • Die Verwendung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist erlaubt.
  • Es sind nur Auffanggurte mit Sitzgurt nach der DIN EN 361[28], 358[29] sowie 813[30] zu verwenden.[4]
  • Die Herstellerangaben sowie der bestimmungsgemäße Gebrauch des Auf- und Abseilgerätes sind zu beachten.
  • Die Anwender müssen ausgebildet und unterwiesen sein. Eine Wiederholungsunterweisung ist jährlich durchzuführen (DGUV Vorschrift 1 §4 und §31).
  • Der Anschlagpunkt sowie der Umlenkpunkt (z. B. nach DIN EN 795/ min. 9kN/12kN)[31] muss ausreichend dimensioniert sein.
  • Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung z. B. beim Einsatz des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät z. B. auf Hubrettungsfahrzeugen muss erstellt sein. (DGUV Vorschrift 1 §3 sowie DGUV Vorschrift 49 §4)
  • Bei Rettungsübungen aus Höhen oder Tiefen dürfen keine Personen auf Tragen eingesetzt werden (DGUV Regel 105-049 §20 (1))
  • Bei Übungen in Schächten, Behältern, Silo usw. muss das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgeschlossen sein (DGUV Regel 105-049 §20 (1))

Alle anderen Anwendungen bei der Rettung aus Höhen und Tiefen innerhalb der Feuerwehr müssen von der Spezialeinheit SRHT Höhenrettung (Spezielles Retten aus Höhen und Tiefen) durchgeführt werden![32]

Literatur[Bearbeiten]

  • Jörg Mezger, Peter Klumpp: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät (= Die Roten Hefte, Gerätepraxis kompakt. Heft 401). ISBN 978-3-17-038608-2.
  • Wolfgang Werft: Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (Reihe: Technik - Taktik - Einsatz). ecomed Sicherheit, 2022, ISBN 978-3-609-77548-7.
  • Wolfgang Werft, Ulrich Cimolino, Peter Saul: Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (= Standard-Einsatz-Regeln). ecomed Sicherheit, 2011, ISBN 978-3-609-69836-6.
  • Michael Stelzer, Bernt Prause: Absturzsicherung und Höhenrettung: Handbuch für Praxis und Ausbildung. Bornack, Heilbronn 2003, ISBN 978-3-00-016986-1.
  • Verband der SRHT Höhenrettungsgruppen e.V. - Information 2 - Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen – Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AK Ausbildung Bund. 3. Auflage. Juni 2019 (Online [PDF]).
  2. 2,0 2,1 2,2 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –. In: https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/. Januar 2006, abgerufen am 7. November 2021.
  3. Persönliche Absturzschutzausrüstungen bei der Feuerwehr. In: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV (Hrsg.): Fachbereich AKTUELL. FBFHB-014, 8. Januar 2020 (dguv.de [PDF]).
  4. 4,0 4,1 4,2 DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW): DIN 14800-16 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m. In: din.de. DIN Deutsches Institut für Normung e. V., abgerufen am 7. November 2021.
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Hrsg.): DGUV Regel 105-049 Feuerwehren. 2018 (dguv.de [PDF]).
  6. Abseilgerät zum Retten | Persönliche Absturzschutz-Ausrüstung (PDF), auf media.edelrid.de
  7. EN 12841. Zusammenfassung. (edelrid.de [PDF]).
  8. 8,0 8,1 BORNACK Absturzsicherung. Abgerufen am 7. November 2021.
  9. Jörg Mezger: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät. 2., aktualisierte Auflage. Stuttgart 2020, ISBN 978-3-17-038608-2.
  10. DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW): DIN 14800-17 Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 17: Gerätesatz Absturzsicherung. In: din.de. DIN Deutsches Institut für Normung e. V., November 2015, abgerufen am 7. November 2021.
  11. Feuerwehr Straubing - SRHT-Höhenrettung. Abgerufen am 7. November 2021.
  12. Ausbilderleitfaden für die Feuerwehren Bayerns Modul Absturzsicherung. Abgerufen am 7. November 2021.
  13. 13,0 13,1 13,2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Hrsg.): DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturz-schutzausrüstungen. Juli 2012 (dguv.de [PDF]).
  14. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (Hrsg.): DGUV Grundsatz 312-906 – Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen. Dezember 2017 (dguv.de [PDF]).
  15. Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Organisation durch den Unternehmer (= DGUV Information. Nr. 203-071). Januar 2020 (dguv.de [PDF]).
  16. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (Hrsg.): DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. September 2019 (dguv.de [PDF]).
  17. e-Rescue – WG Training – AG Ausbildung (Hrsg.): Interaktives Lernprogramm für Arbeit und Rettung in absturzgefährdeten Bereichen. (eusr.org [PDF]).
  18. 18,0 18,1 18,2 Kersten Wachter: Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen. Hrsg.: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. Bruchsal Mai 2020 (lfs-bw.de [PDF]).
  19. 19,0 19,1 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Hrsg.): DGUV Vorschrift – Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention. November 2013 (dguv.de [PDF]).
  20. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Hrsg.): DGUV Vorschrift 49 – Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren. Juni 2018 (dguv.de [PDF]).
  21. Winterschulung 2020/2021 - Einfaches Retten und Sichern. Abgerufen am 7. November 2021.
  22. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (Hrsg.): DGUV Grundsatz 312-001 – Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen. Juni 2015 (dguv.de [PDF]).
  23. 23,0 23,1 EN 354. Zusammenfassung. (edelrid.de [PDF]).
  24. SRHT Team Straubing. Abgerufen am 7. November 2021 (deutsch).
  25. Jörg Mezger, Peter Klumpp: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät. Kohlhammer, ISBN 3-17-038608-5.
  26. Wolfgang Werft, Ulrich Cimolino, Peter Saul: Standard-Einsatz-Regeln: Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen. ecomed Sicherheit, ISBN 978-3-609-69836-6.
  27. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V: DGUV Test: Persönliche Schutzausrüstungen - PSA-Richtlinie. Abgerufen am 7. November 2021 (deutsch).
  28. edelrid.de (Hrsg.): DIN 361. Zusammenfassung. (edelrid.de [PDF]).
  29. edelrid.de (Hrsg.): DIN 358. Zusammenfassung. (edelrid.de [PDF]).
  30. edelrid.de (Hrsg.): DIN 813. Zusammenfassung. (edelrid.de [PDF]).
  31. edelrid.de (Hrsg.): DIN 795. Zusammenfassung. (edelrid.de [PDF]).
  32. https://ibkheyrothsberge.sachsenanhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/IDF/IBK/Dokumente/Service/Downloads_Rechtsvorschriften/SRHT/agbf_empfehlung_srht.pdf

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