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Einlagensicherung

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Die gesetzliche Einlagensicherung schützt bei einer Bank innerhalb der Europäischen Union das hinterlegte Geld bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Für Beträge über 100.000 Euro, kann eine Bank in Deutschland an einem zusätzlichen freiwilligen Sicherungssystem teilnehmen. In wirtschaftlich schwachen EU-Ländern könnte dieses in der Europäischen Union gültige Sicherungssystem durchaus an ihre Grenzen stoßen. Die Einlagensicherung gilt zum Beispiel für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten, sowie dem Sparbuch und Verrechnungskonten.[1]

Wo gibt es keine Einlagensicherung?[Bearbeiten]

Für Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fond oder Zertifikaten greift die Einlagensicherung nicht, weil es sich um keine Geldeinlagen, sondern um eingelegte Wertpapiere handelt. Aktien sind Beteiligungen, die an den Aktionär (Depotinhaber) herausgegeben werden müssen. Fonds gelten als Sondervermögen und EUR-Anleihen sowie Zertifikate gelten als Inhaberschuldverschreibung. [1][2]

Beispiele[Bearbeiten]

Deutsche Bank Deutsche Bank Aktie Keine Einlagensicherung Aktionäre sind Gesellschafter
Nova Sedes Wohnungsbau Nova Sedes Anteile Keine Einlagensicherung Mitglieder sind Gesellschafter
Volksbank Volksbankanteile Keine Einlagensicherung Mitglieder sind Gesellschafter
Siemens Siemens Aktie Keine Einlagensicherung Aktionäre sind Gesellschafter
Bank Siemensaktie im Depot Keine Einlagensicherung Besitz des Aktionärs (Gesellschafters)
Bank Fonds im Depot Keine Einlagensicherung Sondervermögen
Bank Geld auf dem Sparbauch Einlagensicherung, es wurde Geld im Sparbuch hinterlegt.
Bank Lohneingang auf dem Girokonto Einlagensicherung, es wurde Geld auf dem Konto hinterlegt.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]



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