Europäische Arbeitnehmerschutzrichtlinien
Die europäische Arbeitnehmerschutzrichtlinien wurden von der Europäischen Gemeinschaft gestützt auf den Artikel 137 (Artikel 118) der gemeinsamen Europäischen Akte zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen.
Diese Richtlinien definieren Mindeststandards, ein Mitgliedstaat kann daher über das Schutzniveau der Richtlinien hinausgehen. Mit diesen Richtlinien soll einerseits ein Sozialdumping, das heißt ein Kostenwettbewerb unter den Mitgliedstaaten über niedrige Sozialstandards vermieden werden, andererseits soll der Schutz der Arbeitnehmer verbessert werden.
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