Frauenrechte in Syrien
Bürgerin der Arabischen Republik Syrien ist jede Frau und jedes Mädchen, welche einen Großteil der Rechte genießen, die Männern zustehen. Die Verfassung garantiert die Teilnahme der Frauen an der Seite von Männern am Aufbau des syrischen Staates der Arabischen Republik Syrien.
Das Gesetz wurde am 15. Februar 2012 erlassen. "Der Staat bietet Frauen alle Gelegenheiten, die es ihnen ermöglichen, effektiv und umfassend am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen, und arbeitet daran, Beschränkungen zu beseitigen, die ihre Entwicklung und Teilhabe am Aufbau der Gesellschaft verhindern“.[1]
Die Bevölkerung der Arabischen Republik Syrien betrug laut Statistiken der Weltbank im Jahr 2014 22,1 Millionen Einwohner. 49,4 % der gesamten Bevölkerung waren Frauen. Einige glauben jedoch, dass dieser Prozentsatz ungenau ist und dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzählung deutlich höher war, vor allem nach dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien im Jahr 2011 und dem deutlichen Rückgang der Männerzahl.[2][3]
„Traditionell sind in Syrien Männer die Ernährer der Familie. In dem bereits seit zehn Jahren andauernden Bürgerkrieg wurden jedoch viele von ihnen getötet oder verletzt, sind verschwunden oder haben ihre Familien auf der Suche nach Arbeit zurückgelassen. In vielen Fällen bedeutet das, dass Frauen die Männerrolle übernehmen. Ihren familiären Aufgaben als Hausfrau und Mutter müssen sie dennoch meistens weiterhin nachkommen.“[4]
Politik[Bearbeiten]
Syrische Frauen konnten 1953 das Wahlrecht erlangen. 1953 hat sich Soraya Al-Hafiz selbst nominiert für die Parlamentswahl, aber sie gewann nicht. Bis 1971 gewannen Frauen vier Sitze im Parlament von 173 Sitzen, danach stieg die Zahl der weiblichen Parlamentssitze, bis sie 12 % der Gesamtsitze bei den Parlamentswahlen 2012 im syrischen Parlament erreichten.[5]
Politische Beteiligung ist nicht nur auf die Legislative beschränkt. Syrische Frauen haben seit 1976 ein Ministeramt inne. Als ihre Mitarbeit im Ministerium mit einem Ministeramt begann, dem Kulturministerium, gab es 1991 zwei Sitze für Frauen.
Aber im Jahr 2000 wurden ihre Sitze in das Arbeitsministerium und in das Ministerium für Auswanderer übertragen.
Durch das Gesetzesdekret Nr. 257 der syrischen Regierung und die Änderung durch das Dekret Nr. 217 vom 10. August 2014 wurden zwei Frauen Ministerinnen, nämlich Rima Al-Qadri als Sozialministerin und Nazira Sarkis als Staatsministerin für Umweltangelegenheiten. Außerdem ist Frau Najah Al-Attar seit 2006 Vizepräsidentin der Republik für kulturelle Angelegenheiten.
Frauen arbeiten seit 1953 im syrischen diplomatischen Korps, und die Zahl der syrischen Botschafterinnen erreichte 2005 fünf. Frauen sind seit 1975 in der Justiz tätig und arbeiten bei allen Arten von Gerichten (Zivil-, Straf-, Handelsgerichten) und auf allen Ebenen von Prozessen bis zum Kassationsgericht, dem Obersten Justizrat und dem Ersten Staatsanwalt von Syrien, außer beim Sharia-Gericht.[6]
Arbeit[Bearbeiten]
Die syrische Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Männern und Frauen in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Vergütung, Gewerkschaften und Versicherungen.
- Die syrische Verfassung und das syrische Gesetz:
Gleiche Rechte und Pflichten von Männern und Frauen sind in der Verfassung der Arabischen Republik Syrien von 2012 garantiert. Der in der Verfassung enthaltene Begriff „Bürger“ gilt sowohl für Männer als auch für Frauen und seine Grundprinzipien betonen Gerechtigkeit, Gleichheit und Chancengleichheit ohne jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. In Artikel 19 heißt es, dass „die Gesellschaft in der Arabischen Republik Syrien auf Solidarität, Interdependenz und Achtung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit und der Wahrung der Menschenwürde für jeden Einzelnen basiert“.
Artikel 33 besagt, dass „Bürger die gleichen Rechte und Pflichten haben, ohne dass sie aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Sprache, Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden.“ „Der Staat garantiert den Grundsatz der Chancengleichheit für die Bürger.“[7]
Artikel 40 des Absatzes Nr. 1 besagt, dass "die Arbeit ein Recht und eine Pflicht für jeden Bürger ist. Der Staat arbeitet daran, allen Bürgern eine Arbeit zu verschaffen. Das Gesetz regelt die Arbeit, ihre Bedingungen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen“ und die ihnen zugewiesenen Pflichten.
Um die Rolle der Frau in der Gesellschaft zu stärken, enthält die Verfassung den Artikel 23, der ihre wirksame Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen garantiert. „Der Staat garantiert Frauen alle Chancen, die ihnen eine wirksame Teilhabe ermöglichen, um voll am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Außerdem arbeitet er daran, die Beschränkungen zu beseitigen, die seine Entwicklung und den Aufbau der Gesellschaft behindern.“[8]
Die syrische Gesetzgebung, die die Gleichstellung und das Recht der Frauen auf Arbeit betont, beschränkte sich nicht nur auf die Verfassung. Erwerbstätige Frauen erhielten das Recht auf Familienentschädigung nach dem Gesetzesdekret Nr. 4 von 1972 und dem Gesetzesdekret Nr. 32 von 1987. Der Artikel 3 des geänderten Familienausgleichsgesetzes besagt:
1- Eine Arbeitnehmerin, die in staatlichen Verwaltungen, Institutionen, anderen öffentlichen Einrichtungen sowie in staatlichen und privaten Unternehmen tätig ist, wird eine Familienentschädigung für ihre Kinder in folgenden Fällen gewährt:
- - Wenn sie Witwe ist.
- - Wenn sie geschieden ist.
- - Wenn ihr Ehemann keine Familienentschädigung von der Staatskasse, den Behörden oder einer anderen Behörde erhält.
2. Erwirbt die Ehefrau für ihre Kinder einen gesetzlichen Unterhalt, so erhält sie die Differenz zwischen diesem Unterhalt und der ihr gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets zustehenden Familienentschädigung.
Arbeitsverordnungen[Bearbeiten]
Artikel 120 des Gesetzes von 2010 besagt: [9]„Durch Beschluss des Ministers wurde festgelegt, welche Arbeiten, als Beschäftigung von Frauen während der Nachtarbeitszeit zulässig sind und welche Arbeiten schädlich für Frauen oder ihrer moralischen Gesundheit sind“.
Artikel 122 Abs. 1 „Dem Arbeitgeber ist es untersagt, die Arbeitnehmerin während des im vorigen Artikel genannten Mutterschaftsurlaubs zu entlassen oder ihren Dienst zu kündigen.“[10]
Tatsächlich zeigen die Statistiken eine hohe Erwerbsbeteiligung syrischer Frauen zwischen den Jahren 1990–1995. Der Anteil der weiblichen Erwerbsbevölkerung an der Gesamtbelegschaft erreichte 21,14 % im Jahr 1990 und stieg auf 24,40 % im Jahr 1995, aber danach sinkt er auf 17,13 % im Jahr 1998. Im Jahr 2000 stieg er nochmal auf 21,17 %.[11]
Verfassung[Bearbeiten]
Die unveränderte Verfassung der Arabischen Republik Syrien aus dem Jahr 1973 garantierte die volle Gleichberechtigung der Bürger in Rechten und Pflichten ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Die syrische Verfassung gab Frauen das Wahlrecht, was ihr den Weg in die Arena des politischen und administrativen Lebens ebnete, und dadurch konnte sie Mitglied der Volksversammlung, lokaler Verwaltungsräte und Vertreterin in Gewerkschaften werden.
Der erste Absatz von Artikel 44 besagt, dass „die Familie die Grundzelle der Gesellschaft ist und vom Staat geschützt wird“. Besonders geschützt werden, Mutterschaft und Kindheit.[12]
Staatsangehörigkeitsrecht[Bearbeiten]
Der syrische Gesetzgeber hat „das Recht auf Blut in erster Linie“ übernommen, um die syrisch-arabische Staatsbürgerschaft zu verleihen.
Artikel 3/1 des Gesetzesdekrets Nr. 276/1969 besagt, dass „ein Kind von einem syrischen Araber automatisch die syrische Staatsbürgerschaft erhält, egal ob es im Inland oder Ausland geboren wurde.“
Aus dem Text des Artikels geht klar hervor, dass der syrische Gesetzgeber „das Recht auf Blut“ nur väterlicherseits übernommen hat, sodass jeder syrische Vater seinen Kindern die syrische Staatsbürgerschaft verleiht, egal ob die Mutter Staatsangehörige, Ausländerin oder Staatenlose ist und ob das Kind auf syrischem Territorium geboren wurde oder nicht. Das gilt automatisch für syrisch-arabische Mütter. Es sei denn, zwei Bedingungen sind erfüllt [13]:
1- Das Kind muss im syrisch-arabischen Land geboren worden sein.
2- Der Vater erkennt seine Vaterschaft nicht an.
Ehrenmorde[Bearbeiten]
Obwohl laut Verfassung Mord strafbar ist, fördern die Artikel 192, 240, 241, 242 und 548 die Kontinuität von Ehrenverbrechen in der Gesellschaft.
Die Ehrenmorde nehmen jedes Jahr zu, obwohl es keine religiöse Legitimation dafür gibt. Sitten und Gebräuche haben Vorrang vor dem Gesetz. Tatsächliche Morde werden oft als Ehrenmorde verschleiert, z.B. wenn sich die Frau scheiden lassen möchte, wenn die Frau einen für sie ausgesuchten Mann nicht heiraten möchte oder wenn die Frau gegen den Willen der Eltern einen Mann liebt, der einer anderen Religion angehört, aus einer anderen sozialen Schicht kommt oder Ausländer ist.
Artikel 548 besagt beispielsweise Folgendes:
1- Die Person, die ihren Ehepartner, einen seiner Vorfahren, Nachkommen oder seine Schwester beim eklatanten Vergehen des Ehebruchs oder in unanständigen sexuellen Beziehungen mit einer anderen Person überrascht, sie dann tötet, verletzt oder unbeabsichtigt tötet oder verletzt, ist dann nicht schuldig.
Dieser Artikel wurde durch das Gesetzesdekret Nr. (1) vom 1. März 2011 geändert, in dem es heißt: „Wer seinen Ehepartner, einen seiner Vorfahren, Nachkommen oder Brüder bei einer eklatanten Straftat des Ehebruchs oder bei unanständigen sexuellen Beziehungen mit einer anderen Person überrascht“, genießt eine mildere Strafe. Wenn er sie dann tötet oder verletzt oder eine von ihnen unbeabsichtigt getötet oder verletzt hat, bekommt er eine Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren wegen Mordes.[14]
Syrien ist eines der arabischen Länder, das die Liste der Ehrenverbrechen anführt. Laut der Statistik des Innenministeriums liegt Syrien hinter dem Jemen und Palästina auf Platz 3. Im Jahr 2010 wurden fast 249 Fälle registriert, während der Jemen mit 375 Fällen den ersten Platz belegte und Palästina mit 264 den 2.Platz.
In Syrien tobt immer noch die Kontroverse um das Verbrechen, bei dem die Familie oder der Ehemann die Ehefrau tötet, weil er ihr eine Tat unterstellt oder nachdem sie im Inzest schwanger ist. Unter diesen Umständen erhält der Mörder eine reduzierte Strafe.
Die Unschuld des Opfers kann durch die Autopsie nach dem Mord bewiesen werden, wenn man feststellt, dass ihr Jungfernhäutchen unverletzt ist.
Offizielle Statistiken zu Ehrenmorden in Syrien gibt es zurzeit nicht, aber Medienberichte und Menschenrechtsorganisationen schätzen die Zahl im Land auf etwa 200 bis 300 Verbrechen jährlich, womit Syrien zu Recht an der Spitze der Liste der Schande oder Ehrenverbrechen steht.[15]
Artikel 192 der syrischen Verfassung besagt, dass der Richter, wenn er das Motiv für ehrenhaft hält, die folgenden Strafen verhängen kann:
- Lebenslange Freiheitsstrafe oder fünfzehn Jahre anstelle einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Zwangsarbeit.
- Vorübergehende Haft statt vorübergehender Zwangsarbeit.
- Einfache Gefangenschaft statt längerer Inhaftierung.
Das syrische Parlament billigte 2020 den Gesetzentwurf, der die Abschaffung des Artikels 548 vorsah. Damit gibt es offiziell keine Entschuldigungen und mildernde Strafen für den Täter eines sogenannten Ehrenverbrechens.[16]
Artikel 489 bestimmt, dass jeder, der andere als seine Frau mit Gewalt oder Androhung des Geschlechtsverkehrs zwingt, mit mindestens fünfzehn Jahren Zwangsarbeit bestraft wird. Die Strafe beträgt mindestens 21 Jahre, wenn das Opfer unter fünfzehn Jahre alt ist.
Die islamische Rechtsprechung ist eine Hauptquelle der syrischen Gesetzgebung. Dadurch werden durch unterschiedliche Interpretationen des Koran Frauen gesetzlich zum Teil massiv benachteiligt.[17]
Bräuche und Traditionen bestimmen immer noch die Situation der syrischen Frauen, als ein verwurzeltes Erbe, das die syrische Gesellschaft nicht einfach aufgeben kann. Die abscheulichsten Verbrechen gegen Frauen werden im Namen von Bräuchen und Traditionen begangen, die Moral und Religion ersetzen und die Freiheit der Frauen eingeschränkt haben. Wodurch Bräuche und Traditionen Macht über die Menschen behalten.
Unter dem Vorwand der Erziehung und der Bewahrung der Tugend wird an Mädchen körperliche und seelische Gewalt ausgeübt. Anstatt den Erziehungsmethoden zu folgen, die auf der Achtung des Mädchens als Mensch und dem Verständnis ihrer Probleme basieren, wird das Kind der Gewalt durch die Mutter ausgesetzt und die Gewalt wird vom Vater, Bruder und dann vom Ehemann fortgesetzt. Dadurch erreicht der Prozentsatz der Frauen, die von ihren Ehemännern geschlagen werden, 38,3 % und dieser Prozentsatz unterscheidet sich leider kaum zwischen Analphabeten und Hochschulabsolventen.
Mindestheiratsalter[Bearbeiten]
Laut Gesetz dürfen Mädchen ab 17 Jahren heiraten und Jungen ab 18. Mit Genehmigung des männlichen Vormundes und der Zustimmung eines Richters dürfen Mädchen ab 13 ehelichen und Jungen ab 15. Aber das Familienrecht, Art.16 wurde am 27. Juni 2019 geändert: Mann und Frau sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres ehemündig. Art.18 wurde am 7. Februar 2019 geändert: hat ein Jugendlicher/ eine Jugendliche die Geschlechtsreife erreicht, kann er/sie mit Vollendung des 15. Lebensjahres die Eheschließung beantragen. Ein Richter muss den Antrag genehmigen, die körperliche Reife muss nachgewiesen und Wirkungen und Folgen der Ehe bekannt sein.
Unter repressiver Erziehung werden Mädchen gezwungen, ohne ihre Zustimmung zu heiraten, und diese Heirat wird oft von ihren Verwandten (Cousinen) vor allem in Dörfern durchgeführt. In einigen ländlichen Gebieten in Syrien gibt es einen alten Brauch, Kinder bei der Geburt zu verheiraten. Das ist dort ein gewohnheitsmäßiges Recht, das jedermann besitzt.[18][19]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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