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Goldpfennig (Mittelalter)

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Goldpfennige als spezielle Münzprägungen im Mittelalter waren – anders als etwa umlaufende Kursmünzen der Zeit – in verschiedenen Ländern des heutigen Europas in Anlehnung an Pfennige hergestellte Goldstücke.[1] Goldpfennige wurden - abgesehen von den Prägungen aus Uzès und Oberitalien unter Karl dem Großen sowie den Goldprägungen unter Ludwig dem Frommen, „äußerst selten und nur für besondere Zwecke geprägt.“ Die Stücke dienten teilweise als Abgaben an die Kirche oder entstanden zum Zwecke einer „Ehrengabe für die Fürsten“.[1] Deutsche Goldpfennige aus der Zeit vom 11. bis zum frühen 14. Jahrhundert gelten als „Ausnahme“-Stücke: Nach einem Hinweis durch den Münzsammler Karl Kennepohl waren auch noch Ende der 1960er Jahre lediglich 9 erhaltene Exemplare bekannt.[2]

Allgemein stand der Begriff Goldpfennig zudem für eine goldene Münze,[3] für die auch - je nach Mundart - zum Beispiel die Bezeichnung guldenpenning für den Guldenpfennig gebräuchlich war, von dem sich der Familienname Güldenpfennig ableitet.[4] Im Familiennamen kann die Bezeichnung ein Hinweis auf eine verliehene Ehrung sein.[5]

Mittelalter[Bearbeiten]

Goldsolidus von Wigmund von York aus dem 9. Jahrhundert

Ältere mittelalterliche Goldstücke gab es in England: Von den Mancus unter König Offa einmal abgesehen, erschienen Goldstücke schon im 9. Jahrhundert von Wigmund, von 837 bis 854 Erzbischof von York.[1]

Eine auf 1205 datierte Urkunde aus Soissons kannte den „denarius aureus“.[6] Die in der Mehrzahl als „denarii aurei“ bezeichneten Stücke,[1] die der Numismatiker Hermann Dannenberg (abgekürzt „dbg“) in seinem zwischen 1876 und 1905 herausgegebenen mehrbändigen Werk Die deutschen Münzen der sächsischen und fränkischen Kaiserzeit mit Nummern versah (dbg Nummer), gab es beispielsweise - mit teilweise ermittelten Gramm-Angaben - zum Teil auch mit Ortsangaben, von

Des Weiteren ist ein Halbbrakteat aus Hildesheim bekannt sowie ein Goldpfennig von Jakob von Metz aus der Zeit zwischen 1239 und 1260 mit einem Gewicht von 0,75 Gramm. Von Utrecht ist zudem ein 0,71 Gramm schweres Stück bekannt sowie ein Goldpfennig von Saint-Omer.[1] Außerdem von

Ein einseitig geprägtes, 0,23 Gramm schweres Stück fand sich von Balduin von Trier.[1]

Erhalten haben sich „ein goldener Heller von Frankfurt“ und einige goldene Brakteaten von Ulm, Lindau, Basel und Bern sowie ein goldener Freipfennig von Erfurt.[1]

„Auf der Harburg“ wurde ein Goldbrakteat von Ulrich von Halberstadt gefunden.[1]

In Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts aus dem Rheinland, Westfalen und Ostfriesland fand der „nummi aurei“ vielfache Erwähnung, der einem Gegenwert von 7 oder 8 Silberpfennigen entsprach.[1]

„Neben den echten Goldpfennigen“ haben sich zudem vergoldete Silberpfennige erhalten.[1]

In dem um 1220 redigierten Sachsenspiegel war ein Wergeld für die „vrien herren“ in Höhe von 12 goldenen Pfennigen vorgesehen:[6] Diese Goldpfennige wogen soviel wie drei Silberpfennige. Da der Wert des Goldes damals aber zehnmal so hoch wie der des Silbers angesetzt wurde, entsprach ein Goldpfennig dreißig Silberpfennigen oder 30 Schillingen.[7][6]

Um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert musste in Worms ein Bewerber für seine Aufnahme bei den Münzern unter anderem je einen Goldpfennig an den amtierenden Münzmeister und den Kämmerer erbringen. In Ermangelung eines Goldpfennigs konnte der Bewerber ersatzweise fünf Schillingen für seine Aufnahme in die städtische Münzanstalt entrichten.[8]

In Straßburg musste ein Bewerber für die kommunale Münze entsprechend dem damaligen Straßburger Stadtrecht unter anderem dem örtlichen Münzmeister fünf Goldpfennige zahlen.[8]

Neuzeit[Bearbeiten]

In der Neuzeit wandelte sich die Bedeutung Goldpfennig. Ein güldener Pfennig stand nicht mehr nur für Goldmünzen aller Art, sondern wurde auch als „Angebinde“ dienende goldene Medaille verstanden. Ähnlich waren die von einem Fürsten verliehenen „Gnadenpfennige“, die entweder an einer goldenen Kette auf der Brust, am Barett oder sonstwo als Schmuck zur Schau getragen wurden.[5]

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 1,12 1,13 1,14 1,15 1,16 1,17 Friedrich von Schrötter (Hrsg.): Goldpfennige, in ders. et al. (Hrsg.): Wörterbuch der Münzkunde. In Verbindung mit ..., Reprint der 2., unveränderten Auflage von 1970, Berlin: de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-11-185103-7, S. 231; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  2. Blätter für deutsche Landesgeschichte, Bd. 105 (1969), S. 295; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  3. Goldpfenig, m., in: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, Lfg. 6 (1952), Bd. IV,I,V (1958), Sp. 819, Z. 15; Transkription nebst Querverweisen auf der Seite dwds.de
  4. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Guldenpfennig ... Goldmünze, Retrodigitalisierung mit Quellenverzeichnis durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft auf der Seite der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
  5. 5,0 5,1 W. Vogt, Lorenz M. Rheude (Red.): Archiv für Stamm- und Wappenkunde. Monatsschrift zur Festlegung von Familiengeschichten und Familienwappen, zum Austausch für Familiengeschichtsforscher, Wappen-, Exlibris-, Siegel- und Münzsammler, sowie für heraldisch-genealogische Vereine., 10. Jahrgang 1909-1910, Druck und Verlag von Gebr. Vogt, Papiermühle S.-A. 1910, S. 146; Google-Books
  6. 6,0 6,1 6,2 Alexander Reverchon: Metzer Denare vom 10. bis 13. Jahrhundert. Untersuchungen zu den Währungsräumen zwischen Maas und Rhein ( = Trierer historische Forschungen, Bd. 44), zugleich Dissertation 1997/1998 an der Universität Trier, Trier: Kliomedia, 2ßß6, ISBN 978-3-89890-047-8 und ISBN 3-89890-047-9, S. 144, 148; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  7. Carl Gustav Homeyer (Hrsg.), Eike von Repgow (Verf.): Des Sachsenspiegels erster Theil oder das Sächsische Landrecht, nach der Berliner Handschrift v. J. 1369, dritte, umgearbeitete Ausgabe, Berlin: Dümmler, 1861, S. 341; Google-Bocks
  8. 8,0 8,1 Wilhelm Christoph Friedrich Arnold: Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte im Anschluss an die Verfassungsgeschichte der Stadt Worms, Hamburg und Gotha: Friedrich u. And. Perthes, 1854, S. 274; Google-Books; auch als Neudruck der 1854 in Gotha erschienenen Ausgabe, Aalen: Scientia-Verlag, 1969


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