Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen BDEW und ZVEH
Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen BDEW und ZVEH ist das zentrale Dokument und beschreibt die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) basiert auf gemeinsamen Grundsätzen, die eine bundeseinheitliche Regelung zur Kooperation der beiden Verbände sicherstellen. Beide Organisationen sind maßgebliche Akteure in der Energiewirtschaft und im Elektrohandwerk, wodurch eine enge Abstimmung von Bedeutung ist, um die Energiewende und andere wichtige Entwicklungen der Branche erfolgreich zu gestalten.
Ziel der Zusammenarbeit[Bearbeiten]
Die Grundsätze der Zusammenarbeit sollen sicherstellen, dass BDEW und ZVEH ihre jeweiligen Stärken und Expertise in den Bereichen Energie, Wasserwirtschaft und Elektro- sowie Informationstechnik bündeln. Dabei steht eine einheitliche Vorgehensweise auf Bundesebene im Fokus, um regionale Unterschiede zu vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Energieversorgern und dem Elektrohandwerk flächendeckend zu harmonisieren.
In den Grundsätzen wird festgehalten: „Die Kooperation von BDEW und ZVEH erfolgt auf der Grundlage einheitlicher Regeln, die im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit haben und eine lückenlose Zusammenarbeit sicherstellen.“ Dies unterstreicht die Bedeutung einer bundeseinheitlichen Koordination und die Vermeidung regionaler Differenzen in der Umsetzung.
Inhalt der Grundsätze[Bearbeiten]
Gemeinsame Verantwortung für die Energiewende: Beide Verbände verpflichten sich, die Energiewende aktiv zu unterstützen. Dabei sollen innovative Technologien und Lösungen gefördert und in der Praxis umgesetzt werden.
Zitat: „Die Energiewende erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Akteure, insbesondere zwischen dem Energieversorgungssektor und den Elektrohandwerken, um die Herausforderungen der dezentralen Energieversorgung zu meistern.“
Qualitätssicherung und Weiterbildung: Ein weiterer zentraler Punkt ist die Sicherstellung der hohen Qualitätsstandards sowohl im Bereich der Energieversorgung als auch in den ausführenden Gewerken. Dabei wird die kontinuierliche Weiterbildung der Fachkräfte betont, um mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten.
Zitat: „BDEW und ZVEH stimmen sich ab, um gemeinsame Standards für die Qualifizierung der Fachkräfte in der Energiewirtschaft und im Elektrohandwerk zu entwickeln und anzuwenden.“
Koordinierte Marktentwicklung: Um einen reibungslosen Übergang zu neuen Technologien wie Smart Grids oder Elektromobilität zu gewährleisten, verpflichten sich die beiden Verbände zu einer abgestimmten Marktstrategie. Dies schließt eine enge Abstimmung bei regulatorischen Fragen und technischen Standards mit ein.
Zitat: „Durch die koordinierte Entwicklung technischer und regulatorischer Rahmenbedingungen wird die Integration neuer Technologien gefördert.“[1]
Bedeutung der bundeseinheitlichen Regelungen[Bearbeiten]
Die bundesweite Gültigkeit der Zusammenarbeit ist ein zentraler Aspekt der Grundsätze. Dies bedeutet, dass die Regelungen und Standards, die zwischen BDEW und ZVEH abgestimmt werden, deutschlandweit einheitlich umgesetzt werden. Dies sorgt für klare und verlässliche Bedingungen sowohl für Energieversorger als auch für die Elektrohandwerke in allen Regionen.
In den Grundsätzen heißt es: „Bundeseinheitliche Regelungen schaffen eine verlässliche Basis für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrohandwerkern und fördern die einheitliche Umsetzung technischer Standards im gesamten Bundesgebiet.“
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ bdew, zveh: Grundsätze der Zusammenarbeit 2024. In: ZVEH. bdew/zveh, September 2024, abgerufen am 22. September 2024.
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