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Gustav-Radbruch-Stiftung

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Die Gustav-Radbruch-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Bereich des Strafvollzugs verfolgt. Sie wurde am 20. Dezember 1977 von Lydia Radbruch, der Witwe Gustav Radbruchs, gegründet und hat ihren Sitz in Heidelberg. Die Geschäftsstelle befindet sich aktuell in München am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie von Frank Saliger an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Stiftungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Stiftungszweck[Bearbeiten]

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschungsarbeiten in Bezug auf den Strafvollzug, die Ausbildung von Mitarbeitern im Bereich des Strafvollzugs und die Belohnung besonderer Verdienste im Rahmen des Strafvollzugs. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Einrichtungen und Projekten, die der Eingliederung Strafgefangener und Entlassener in die Gemeinschaft dienen, durch Zuschüsse zu Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Strafvollzugs, durch Druckkostenbeihilfen zum Zweck der Veröffentlichung herausragender Schriften strafvollzugskundlichen Inhalts sowie durch die Ausbildungsförderung von Personen, die sich ehrenamtlich in den Dienst des Strafvollzugs stellen.[1] Die Gustav-Radbruch-Stiftung vergibt keine Promotionsstipendien. Bei ihr handelt es sich um eine sehr kleine Stiftung, deren finanzielle Mittel eng begrenzt sind. Die Gustav-Radbruch-Stiftung kann daher keine Dauerverpflichtungen von größerem Umfang eingehen, wie sie ein Promotionsstipendium mit sich bringt.

Stiftungsorgane[Bearbeiten]

Stiftungsorgan ist der Verwaltungsrat. Dem Verwaltungsrat der Stiftung gehören derzeit vier Mitglieder an: Als Vorsitzender des Verwaltungsrats Frank Saliger, als Mitglieder des Verwaltungsrats Frau Ministerialdirigentin Ruth Schröder und Ministerialdirektor Frank Arloth sowie als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats Privatdozent Dr. Sascha Ziemann. Frühere Verwaltungsratsvorsitzende waren Arthur Kaufmann (1977–1989), Winfried Hassemer (1990–1995) und Ulfrid Neumann (1996–2017).

Antragsstellung[Bearbeiten]

Der Verwaltungsrat der Gustav-Radbruch-Stiftung entscheidet in seiner turnusmäßigen Sitzung zum Ende eines jeden Jahres über das „Ob“ und „Wie“ einer Förderung. Informationen zur Antragsstellung sind auf der Homepage des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie der Ludwig-Maximilians-Universität München abrufbar.[2]


Literatur[Bearbeiten]

  • Arthur Kaufmann, Gustav-Radbruch-Stiftung, in: MschrKrim 1979, S. 242.
  • Informationen über die Gustav-Radbruch-Stiftung, u.a. in: MschrKrim 1982, S. 180; MschrKrim 1983, S. 186; MschrKrim 1984, S. 226.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Arthur Kaufmann: Gustav-Radbruch-Stiftung. In: Hans-Jörg Albrecht, Helmut Remschmidt, Stephan Quensel (Hrsg.): Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. Carl Heymanns Verlag, Köln, S. 242.
  2. Gustav Radbruch Stiftung – Juristische Fakultät – LMU München. Abgerufen am 25. Januar 2018.


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