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Kriegspartei

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Als Kriegsparteien, auch Konfliktpartei oder Kriegführende, bezeichnet das Völkerrecht Gruppen von Kombattanten, die Teil einer Befehlskette sind. Erstmals definiert wurde der Begriff in der Haager Landkriegsordnung, die dabei Staaten als Regelfall annahm, aber auch Milizen und Freikorps einbezog.[1] Zu dieser Zeit unterschied das Recht nur zwischen Konfliktparteien und einem Neutralitätsgebot unterliegenden Drittstaaten bzw. -gebieten.

Mit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928, auch bekannt als Kriegsächtungspakt, wurde das Führen eines Angriffskriegs als Verbrechen gegen den Frieden definiert. Dadurch änderte sich auch die Rechtsstellung der Drittstaaten: gegenüber dem den Pakt verletzenden Aggressor konnten diese nun ihrerseits ablehnen, Neutralität zu wahren. Stattdessen entstand der neue Status der Nichtkriegsführung, bei der der Drittstaat sich zwar nicht aktiv an Kampfhandlungen beteiligt, die angegriffene Partei jedoch durch beispielsweise Finanzhilfen oder Waffenlieferungen unterstützt, um den Rechtsbruch abzuwehren. Dieses zwar parteiische Handeln führt somit nicht zum Status einer Konfliktpartei. Bei der Nichtkriegführung handelt es sich nicht um eine Zwischenstufe zwischen Neutralität und Kriegszustand, sondern um eine die Neutralität ersetzende Rechtsstellung.[2]

Erstmals Anwendung fand diese Regelung im Zweiten Weltkrieg als der britische Premierminister Winston Churchill den US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt zur nichtkriegführenden Unterstützung aufforderte. Die Vereinigten Staaten folgten diesem Aufruf im Form des Leih- und Pachtgesetz mit umfangreichen Lieferungen von Waffen und Hilfsgütern. Erst als US-Amerikanische Truppen durch den Angriff auf Pearl Harbor direkt an Kriegshandlungen beteiligt waren, wurden die USA zur Kriegspartei.[3]

Weblinks[Bearbeiten]

 Wiktionary: Kriegspartei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Artikel 1. In: Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs [Haager Landkriegsordnung], 18. Oktober 1907 / Bayerische Staatsbibliothek (BSB, München). 1907, abgerufen am 2. Mai 2022.
  2. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme. (bundestag.de [PDF; abgerufen am 2. Mai 2022]).
  3. Stefan Talmon: Waffenlieferungen an die Ukraine als Ausdruck eines wertebasierten Völkerrechts. In: Verfassungsblog. 9. März 2022, abgerufen am 2. Mai 2022 (deutsch).


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