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Laienverteidigung

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Laienverteidigung ist die Verteidigung in Strafverfahren nach § 138 II StPO durch einen Person, die dies nicht beruflich ausübt.

Diese Art von Verteidigung muss im Gegensatz zu einem Strafverteidiger, der nur seine Vollmacht einreichen muss, beim Gericht erst beantragt werden.

Auch muss für einen Laienverteidiger bei dem Gericht, bei dem dieser verteidigt, seine eigene Rechtskunde im Strafrecht nachgewiesen werden, dass er also bereits an Strafverfahren, in denen er (sich selbst) verteidigte, teilnahm.


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