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Leihgeld

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Leihgeld ist ein von Rudolf Steiner verwendeter Begriff des Begriffs-Trios Kaufgeld, Leihgeld, Schenkgeld, der von ihm und seinen Schülern im Kontext der Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus Verwendung fand und findet.

Im Unterschied zum Kaufgeld, mit dem Konsumartikel erworben werden können, hat das Leihgeld als Unternehmenskapital nur so viel Wert, als der Produktionsleiter (oder mehrere Leiter) die Fähigkeiten hat, aus dem Kredit etwas zu schaffen, etwas hervorzubringen. Im Extremfall ist der Kreditnehmer völlig inkompetent und der Kreditgeber erhält weder Zins noch Tilgung, wie das z. B. beim so genannten Risikokapital vorkommt. Mit dem Leihgeld erworbene Produktionsmittel haben dann logischerweise, ebenso wie Grund und Boden schon von Natur aus, keinen Wert mehr und sind demzufolge nach Steiner real nicht mehr verkäuflich. Wenn das dennoch geschieht, hat man es laut Steiner mit einer realisierten Unwahrhaftigkeit zu tun, die sich schädlich im sozialen Gefüge auswirkt.

Sind vom Unternehmer also einmal Produktionsmittel mit Leihgeld erworben worden, kann er dieses nie mehr in Kaufgeld umwandeln. Er kann nur, nach Abzug der Kosten, seinen Gewinn aus dem Unternehmen herausnehmen, solange er dieses betreibt. Je nach Art und damit verbundener Dauer der Unternehmung wird sich der Unternehmer junges oder älteres Geld leihen (Altwerden des Geldes), wobei das junge Geld bei nominal gleichem Ziffernwert höheren Wert besitzt, da länger damit bezahlt werden kann. Entsprechend wird der Verleihende für junges Geld länger Zinsen erhalten als für älteres Geld. Hat das Leihgeld seinen Sterbe- oder Entwertungsmoment erreicht, kann es nur noch Schenkungsgeld werden.

Literatur[Bearbeiten]

  • Nationalökonomischer Kurs. Vierzehn Vorträge, gehalten in Dornach vom 24. Juli bis 6. August 1922 für Studenten der Nationalökonomie, Gesamtausgabe Nr. 340, 5. Auflage, Dornach (Schweiz) 1970

Weblinks[Bearbeiten]


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