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Liste der Fahrzeugklassen nach dem Kraftfahrtbundesamt

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SLA: So keine sinnvolle Liste, bearbeiten wäre aufwändigwer als neu schreiben, außerdem Teilredundanz zu EG-Fahrzeugklasse Lutheraner (Diskussion) 18:02, 9. Mär. 2018 (CET)

Einspruch, also keine Sinnnvolle Liste sehe ich da nicht. Teilredundanzen können behoben werden. --GroßerHund (Diskussion) 18:28, 9. Mär. 2018 (CET)
  • Klasse M1: für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Klasse M2: für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen
  • Klasse M3: für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen
  • Klasse N1: für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen
  • Klasse N2: für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen
  • Klasse N3: für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen
  • Klasse L1e: zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Klasse L1e-A: leichte 2-rädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e (Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum <= 50 cm3), Unterklasse A: „Fahrrad mit Antriebssystem“ mit Hilfsantrieb unterstützte Pedalfunktion bis max. 25 km/h, Leistung 251 bis <= 1.000 Watt)
  • Klasse L1e-B: leichte 2-rädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e (Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum<= 50 cm3), Unterklasse B: „2-rädriges Kleinkraftrad“
  • Klasse L2e: dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Klasse L2e-P: dreirädriges Kleinkraftrad der Klasse L2e (Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum <=50 cm3), Unterklasse P: „Personenbeförderung“
  • Klasse L2e-U: dreirädriges Kleinkraftrad der Klasse L2e (Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum <=50 cm3), Unterklasse U: „Güterbeförderung“
  • Klasse L3e: Krafträder, d. h. zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Klasse L3e-A1: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A1 (Hubraum <= 125 cm3 und Leistung <= 11 kW)
  • Klasse L3e-A1E: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A1 (Hubraum <= 125 cm3 und Leistung <= 11 kW), Unter-Unterklasse „Enduro“ (Sitzhöhe >= 900 mm, Bodenfreiheit >= 310 mm, Masse fahrbereit zzgl. Masse der Antriebsbatterie bei Elektrobzw. Hybrid-Elektroantrieb <= 140 kg und kein Beifahrersitz)
  • Klasse L3e-A1T: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A1 (Hubraum <= 125 cm3 und Leistung <= 11 kW), Unter-Unterklasse „Trial“ (Sitzhöhe >= 700 mm, Bodenfreiheit >= 280 mm, Masse fahrbereit <= 100 kg und kein Beifahrersitz)
  • Klasse L3e-A2: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A2 (Leistung <= 35 kW)
  • Klasse L3e-A2E: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A2 (Leistung <= 35 kW), Unter-Unterklasse „Enduro“ (Sitzhöhe >= 900 mm, Bodenfreiheit >= 310 mm, Masse fahrbereit zzgl. Masse der Antriebsbatterie bei Elektro- bzw. Hybrid-Elektroantrieb <= 140 kg und kein Beifahrersitz)
  • Klasse L3e-A2T: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A2 (Leistung <= 35 kW), Unter-Unterklasse „Trial“ (Sitzhöhe >= 700 mm, Bodenfreiheit >= 280 mm, Masse fahrbereit <= 100 kg und kein Beifahrersitz)
  • Klasse L3e-A3: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A3 (Leistung > 35 kW)
  • Klasse L3e-A3E: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A3 (Leistung > 35 kW), Unter-Unterklasse „Enduro“ (Sitzhöhe >= 900 mm, Bodenfreiheit >= 310 mm, Masse fahrbereit zzgl. Masse der Antriebsbatterie bei Elektro- bzw. Hybrid-Elektroantrieb <= 140 kg und kein Beifahrersitz):
  • Klasse L3e-A3T: zweirädriges Kraftrad der Klasse L3e (das nicht in L1e eingestuft werden kann), Unterklasse A3 (Leistung > 35 kW), Unter-Unterklasse „Trial“ (Sitzhöhe >= 700 mm, Bodenfreiheit >=280 mm, Masse fahrbereit <= 100 kg und kein Beifahrersitz)
  • Klasse L4e: Krafträder mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Klasse L4e-A1: zweirädriges Kraftrad der Klasse L4e mit Beiwagen (das mit einem L3e-Basisfahrzeug übereinstimmt, max. 4 Sitzplätze einschl. Fahrersitz und insgesamt max. 2 Sitzplätze im Beiwagen), Unterklasse A1 (Hubraum < 125 cm3 und Leistung <= 11 kW)
  • Klasse L4e-A2: zweirädriges Kraftrad der Klasse L4e mit Beiwagen (das mit einem L3e-Basisfahrzeug übereinstimmt, max. 4 Sitzplätze einschl. Fahrersitz und insgesamt max. 2 Sitzplätze im Beiwagen), Unterklasse A2 (Leistung <= 35 kW)
  • Klasse L4e-A3: zweirädriges Kraftrad der Klasse L4e mit Beiwagen (das mit einem L3e-Basisfahrzeug übereinstimmt, max. 4 Sitzplätze einschl. Fahrersitz und insgesamt max. 2 Sitzplätze im Beiwagen), Unterklasse A3 (Leistung > 35 kW)
  • Klasse L5e: dreirädrige Kraftfahrzeuge, d. h. mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Klasse L5e-A: dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e (Masse fahrbereit < 1.000 kg und das nicht als L2eFahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse A: „3-rädriges Kraftfahrzeug“
  • Klasse 5e-B: dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e (Masse fahrbereit < 1.000 kg und das nicht als L2eFahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse B: „3-rädriges Kraftfahrzeug zur gewerblichen Nutzung“
  • Klasse L6e: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
  • Klasse L6e-A: leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit < 425 kg, Hubvolumen <=50 cm3 und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz), Unterklasse A: „Leichtes StraßenQuad“(Leistung <= 4.000 W)
  • Klasse L6e-BP: leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit < 425 kg, Hubvolumen <=50 cm3 und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz), Unterklasse B: „Leichtes Vierradmobil“(Leistung <= 6.000 W), Unter-Unterklasse P: „Personenbeförderung“
  • Klasse L6e-BU: leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit < 425 kg, Hubvolumen <=50 cm3 und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz), Unterklasse B: „Leichtes Vierradmobil“(Leistung <= 6.000 W), Unter-Unterklasse U: „Güterbeförderung“
  • Klasse L7e: vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter Klasse L6e fallen, mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (550 kg im Falle von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW
  • Klasse L7e-A1: schweres vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L7e (Masse fahrbereit <= 450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung und das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse A: Schweres Straßen-Quad (das nicht mit einem L7e-B- oder L7e-CFz. übereinstimmt und zur Personenbeförderung ausgelegt ist, Leistung <= 15 kW), UnterUnterklasse 1: „A1 schweres Straßen-Quad“ (höchstens zwei Sattelsitzplätze, einschl. Fahrersitz, Lenkung mittels Lenkstange)
  • Klasse L7e-A2: schweres vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L7e (Masse fahrbereit <= 450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung und das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse A: Schweres Straßen-Quad (das nicht mit einem L7e-B- oder L7e-CFz. übereinstimmt und zur Personenbeförderung ausgelegt ist, Leistung <= 15 kW), UnterUnterklasse 2: „A2 schweres Straßen-Quad“ (nicht übereinstimmend mit einem L7e-A1 und höchstens zwei nicht sattelförmige Sitzplätze, einschl. Fahrersitz)
  • Klasse L7e-B1: schweres vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L7e (Masse fahrbereit <= 450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung und das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse B: Schweres Gelände-Quad (das nicht mit einem L7e-C-Fz. übereinstimmt, Bodenfreiheit >= 180 mm), Unter-Unterklasse 1: „Gelände-Quad“ (höchstens zwei Sattelsitzplätze, einschl. Fahrersitz, Lenkstange, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit <= 90 km/h und Verhältnis Rad-stand zu Bodenfreiheit <= 6)
  • Klasse L7e-B2: schweres vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L7e (Masse fahrbereit <= 450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung und das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse B: Schweres Gelände-Quad (das nicht mit einem L7e-C-Fz. übereinstimmt, Bodenfreiheit >= 180 mm), Unter-Unterklasse 2: „Side-by-Side-Buggy“ (anderes als ein L7e-B1-Fz., höchstens drei nicht sattelförmige Sitzplätze, von denen zwei nebeneinander angeordnet sind, einschl. Fahrersitz, Leistung <= 15 kW, Verhältnis Radstand zu Bodenfreiheit <= 8)
  • Klasse L7e-CP: schweres vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L7e (Masse fahrbereit <= 450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung und das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse C: Schweres Vierradmobil (das nicht mit einem L7e-B-Fz. übereinstimmt, Leistung <= 15 kW, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit <= 90 km/h) und geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum), Unter-Unterklasse P: „Personenbeförderung“ (L7e-C-Fz., das nicht mit einem L7e-CU übereinstimmt, höchstens vier nicht sattelförmige Sitze, einschl. Fahrersitz)
  • Klasse L7e-CU: schweres vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L7e (Masse fahrbereit <= 450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung und das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann), Unterklasse C: Schweres Vierradmobil (das nicht mit einem L7e-B-Fz. übereinstimmt, Leistung <= 15 kW, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit <= 90 km/h) und geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum), Unter-Unterklasse U: „Güterbeförderung“ (ausschließlich für die Güterbeförderung ausgelegtes Fz. mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, höchstens zwei nicht sattelförmige Sitze, einschl. Fahrersitz)


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