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Markus Mingers

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Markus Mingers (* 17. Mai 1973 in Jülich) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Unternehmer. Seit einigen Jahren ist er zudem als Autor in verschiedenen Online-Medien tätig. 

Datei:Markus Mingers (2017), WebSuccess in Köln.jpg
Markus Mingers bei seinem Vortrag "Durch alle Instanzen! Erfolgreiches Online-Marketing in der Offline-Branche" am 23.03.2017 bei der WebSuccess: Online-Marketing Messe für Mittelstand und KMU in Köln.

Leben[Bearbeiten]

Nach seinem Studium in Speyer und der Universität Bonn, gründete Mingers 1999 das Repetitorium Justus das mit acht Dozenten an drei Standorten agierte. Bis 2009 war er Teil der Kanzlei Mingers & Kollegen in Bonn, bis zum Kauf 2010. Danach führte Mingers die Kanzlei als Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte als neuer Inhaber fort. In den Rechtsbereichen Kapitalmarkt- und Bankrecht sowie Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht vertritt Markus Mingers Mandanten bundesweit. Mittlerweile ist Markus Mingers auch an den Standorten Köln, Bonn und München mit Kanzleistandorten vertreten.

Er war u.a. Vorstand und Liquidator mehrerer Unternehmen[1] sowie Geschäftsführer einer Projektentwicklungsgesellschaft, Fremax GmbH Bonn[2].

Mingers war zudem an der Gründerakademie Rhein-Sieg als Dozent tätig und Mitautor des Handbuchs GmbH-Geschäftsführer aus dem Verlag für Deutsche Wirtschaft AG. Nach seiner Ausbildung in Kommunikation für Führung und Vertrieb sowie im Bereich Leadership leitete er Seminare und Coachings für Führungskräfte. Mingers ist zudem Speaker im Bereich Online-Marketing[3].

Tätigkeiten[Bearbeiten]

Markus Mingers erschließt durch bislang unbekannte Urteile und Rechtsprechungen für Verbraucher neue Märkte. Bundesweit erstreitet die Kanzlei für Verbraucher lukrative Entscheidungen gegenüber Banken oder Versicherungen durch den sog. Widerruf von Darlehen (Verbraucher oder Gewerbe) oder die Rückabwicklung der Renten- oder Lebensversicherung.

Zudem vertritt er Mandanten seit Bekanntwerden der Dieselaffäre um VW, Audi, Seat und Skoda u.a. im Bereich Abgasskandal zur Erstreitung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Händlern und Herstellern oder erkämpft durch den Widerruf Autokredit bzw. den Widerruf von Leasingverträgen und Autofinanzierungen den Kaufpreis zurück.

Mingers betreibt seit einiger Zeit einen YouTube-Kanal. Dort etabliert er den Widerruf Lebensversicherung, Widerruf Autokredit sowie die Bereiche Abgasskandal und LKW Kartell zu verbraucherrelevanten Themen.

Überdies tritt er u.a. bei n-tv, RTL und im WDR als Rechtsexperte im Verbraucherrecht auf. Ferner ist er Gastautor im Bereich Lebensversicherung und Abgasskandal bei Focus Online. Neben diversen Fernsehauftritten hat er eine starke Social Media-Präsenz.

Veröffentlichungen[Bearbeiten]

Online[Bearbeiten]

  • Regelmäßig veröffentlicht Mingers Rechtstipps[4] auf der Plattform Anwalt.de
  • Auf der deutschen Ausgabe der US-amerikanischen Online-Zeitung The Huffington Post schreibt er Blogbeiträge[5] zum Widerruf von Lebensversicherungen, Autokrediten sowie zum Abgasskandal
  • Auf dem Finanz- und Wirtschaftsportal Wallstreet online ist er mit eigener Kolumne als Gastautor[6] tätig
  • Auf diversen Fachportalen wie anwalt24.de und 123recht.net veröffentlicht er Fachartikel
  • In der Online-Ausgabe des Handelsblatts, orange by Handelsblatt, erschien ein Interview mit Mingers zu neuen Regelungen des Arbeitsvertrages (Kündigung per WhatsApp[7])
  • 2007 zitierte das Handelsblatt den Rechtsanwalt zu geschäftlichen E-Mails[8] und den geltenden Pflichtangaben
  • Nach den G20 Protesten zitierte Zeit Online Mingers' juristische Einschätzung zur möglichen Schließung der Roten Flora und anderen Treffpunkten der autonomen Szene[9]

Print[Bearbeiten]

Redaktionelle Beiträge von Mingers finden sich auch in den Printmedien. Rechtliche Einschätzungen sind u.a. in der Wirtschaftswoche, Auto BILD sowie in der Computer BILD mit eigener Kolumne und der Prisma veröffentlicht. In verschiedenen Frauenzeitschriften wie der Lea, Petra oder von Frau zu Frau wird er ebenfalls regelmäßig als Rechtsanwalt für den Bereich Verbraucherrecht oder Recht im Alltag zitiert.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. North Data Firmenbekanntmachungen zu Markus Mingers. North Data GmbH, abgerufen am 27. September 2017.
  2. Cylex-Eintrag zur Fremax GmbH. CYLEX INTERNATIONAL S.N.C., abgerufen am 27. September 2017.
  3. Interview und Profil von Markus Mingers. WebSuccess, abgerufen am 27. September 2017.
  4. Übersicht der Rechtstipps auf Anwalt.de von Markus Mingers. Abgerufen am 27. September 2017.
  5. Übersicht der Artikel auf Huffington Post von Markus Mingers. Abgerufen am 27. September 2017.
  6. Autorenprofil von Markus Mingers auf wallstreet-online.de. Abgerufen am 27. September 2017.
  7. Mona Fromm: Kündigung per Whatsapp – So gehen die neuen Regeln für Geschäftsbriefe. orange by Handelsblatt, 24. Oktober 2016, abgerufen am 27. September 2017.
  8. Gunnar Sohn: Geschäftliche E-Mails: Unternehmen sollten Abmahnwelle verhindern. Handelsblatt, 5. Februar 2007, abgerufen am 27. September 2017.
  9. Sören Götz; Parvin Sadigh: Auf Videos erkennt man vor allem die Mitläufer. Zeit Online, 11. Juli 2017, abgerufen am 27. September 2017.


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