Parochialort
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Als Parochialort bezeichnet man in der römisch-katholischen und einigen evangelischen Kirchen eine Predigtstelle.
Ein Parochialort ist Teil einer Parochie, einer Pfarrgemeinde bzw. Pfarrei. In der Evangelischen Kirche der Pfalz ist ein Parochialort "ein kirchenrechtlich unselbstständiger Außenort mit einem eigenen kirchlichen Gemeindeleben. Der Parochialort muss entweder kommunal selbstständig sein oder es früher einmal gewesen sein."[1]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Finanzausgleich in der Evangelischen Kirche der Pfalz kirchenrecht-evpfalz.de
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