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Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation

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Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG (PKGENO) ist eine rechtsfähige Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Ihr obliegt die sichere Verwaltung des, vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter finanzierten Versorgungskapitals (originäre bAV). Zusätzlich wird ihr von den Beschäftigten Kapital im Rahmen der Umwandlung von Entgelt in Altersversorgung anvertraut.

Die PKGENO ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Arbeitgeber und Beschäftigte sind Mitglieder einer Risiko-Gemeinschaft. Die Mitglieder sind nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Eigentümer. Sie werden repräsentiert durch das Organ der obersten Vertretung. Gewinninteressen außenstehender Dritter (z. B. Aktionäre) muss die PKGENO nicht befriedigen.

Als regulierte Pensionskasse wird die PKGENO durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Die Pensionskasse erbringt den bei ihr versicherten Mitgliedern kapitalgedeckte Leistungen der bAV (Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerfinanziert) in Form von Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie Hinterbliebenenrenten nach den Bestimmungen ihrer Satzung und Versicherungsbedingungen.

Die PKGENO ist ein Bestandteil der genossenschaftlichen Organisation. Sie nimmt auch nur Mitglieder auf, die dieser zugehörig sind bzw. nahestehen.[1]

Im Jahr 2021 hatte die PKGENO eine Bilanzsumme von über 560 Millionen Euro.[2]

Verbandszugehörigkeit[Bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten]

Die PKGENO wurde am 5. Dezember 1969 als Bayrische Raiffeisen-Pensionskasse VVAG gegründet.[4] Am 17. Juli 1970 ließ die BaFin den Geschäftsbetrieb zu. Die Ausrichtung der PKGENO war damals auf die Zusatzversorgung von Geschäftsführern oder besonderen leitenden Mitarbeitern aus genossenschaftlichen Unternehmen gelegt. Damit wollte sie auch die Wettbewerbsfähigkeit der genossenschaftlichen Unternehmen im Bereich der Mitarbeiterbindung erhöhen.

Im Jahr 1977 wurden die Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. So wurde auch der Mindestbetrag der Anmeldesumme von 1.000 DM auf 500 DM heruntergesetzt. Den Genossenschaften wurde somit ermöglicht, breite Mitarbeiterebenen in ihre Versorgungswerke einzubinden.

1986 wurde die Mindestanmeldesumme nochmals auf 250 DM reduziert. Im selben Jahr wurde auch erstmals das Logo der Pensionskasse designt und eingeführt.

Im Jahr 1989 änderte die PKGENO ihren Namen auf Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation in Bayern VVaG. Zu diesem Zeitpunkt bezog die PKGENO auch erstmals eigene Geschäftsräume in der Türkenstraße in München.

1990 wurde die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) eingeführt und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Als eine der ersten Versorgungseinrichtungen Deutschlands dehnte die PKGENO den Versicherungsschutz 2002 auch auf Lebenspartnerschaften ohne Trauschein aus.

2007 entschied die PKGENO, ihre Dienstleistungen allen in Deutschland tätigen Genossenschaften anzubieten. In diesem Zuge traf die Vertreterversammlung auch die Entscheidung, den Namen auf Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG zu verkürzen.

Am 31. August 2008 genehmigte die BaFin der PKGENO die Tätigkeit in allen Bundesländern, allerdings konzentrierte sich diese weiterhin ausschließlich auf Genossenschaften und genossenschaftsnahe Unternehmen.

Da 2011 die Geschäftsräume für die deutlich gewachsene PKGENO zu klein wurden, wurden neue Geschäftsräume in der Herzog-Heinrich-Straße bezogen.

Das Fachmagazin „portfolio institutionell“ zeichnete die PKGENO 2015 und 2019 mit dem 1. Preis in der Kategorie „Beste Pensionskasse/Zusatzkasse“ in Deutschland aus.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Pensionskasse. Abgerufen am 25. Juni 2022.
  2. Geschäftsbericht 2021 pensionskasse.coop; Seite 14.
  3. Pensionskasse. Abgerufen am 25. Juni 2022.
  4. 50 Jahre (PDF; 12 MB), abgerufen am 12. Juli 2022


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