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Peter Schneider (Unternehmer)

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Datei:Peter-Schneider usedSoft Copyright-by-Markus-Vetter.jpg

Peter Schneider (* 11. Mai 1955 in Witten) ist ein deutscher Unternehmer und Pionier auf dem Gebiet des Handels mit Gebrauchtsoftware-Lizenzen. Er ist Kuratoriumsmitglied im Konvent für Deutschland.

Leben[Bearbeiten]

1985 und 1986 arbeitete Schneider als IT-Consultant für mbp (heute EDS) in Dortmund, anschließend bis 1991 als Vertriebsbeauftragter bei IBM Deutschland. 1991 gründete er in München das Software-Vertriebsunternehmen System Performance GmbH, das er bis Ende 2003 leitete. Am 16.Dezember 2003 gründete er mit usedSoft das erste deutsche Gebrauchtsoftware-Unternehmen.

Das Geschäftsmodell besteht darin, Unternehmenssoftware aufzukaufen, die nach Firmenumstrukturierungen, Fusionen, Geschäftsaufgaben oder Liquidationen (Konkursen) nicht mehr benötigt wird und als Gebrauchtsoftware-Lizenzen zu einem bis zu 30% niedrigeren Preis an andere Unternehmen weiterzuverkaufen. Bei monopolistischen Herstellern von Standardsoftware führte dies zum Widerstand.

Mit dem EuGH-Urteil vom 3. Juli 2012 und der Bestätigung durch den BGH am 17.Juli 2013 gelang Schneider mit der Herbeiführung des Urteils, dass (…) "Ein Softwarehersteller sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen kann“ (…), der Durchbruch. Ein weiteres Grundsatzurteil zur Frage, ob Software aus Volumen-Paketen auch einzeln weiterverkauft werden dürfe, fiel im Dezember 2014 durch den Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 8/13). In seinem Urteil stellt der für Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat fest: „Hat der Ersterwerber (…) eine Lizenz erworben, die die Nutzung mehrerer eigenständiger Kopien des Computerprogramms erlaubt (sogenannte Volumen-Lizenz), ist er dazu berechtigt, das Recht zur Nutzung des betreffenden Programms für eine von ihm bestimmte Zahl von Nutzern weiterzuverkaufen und für die verbleibende Zahl von Nutzern weiter zu nutzen. Bei den einzelnen Lizenzen handelt es sich um jeweils selbständige Nutzungsrechte, die eigenständig übertragen werden können.“

Quellen[Bearbeiten]

Pressemitteilung Nr. 94/12 des Gerichtshof der Europäischen Union vom 03. Juli 2012.

BGH-Urteil vom 17.07.2013

Revisionsurteil des Bundesgerichthofes (BGH) vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13


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