You can edit almost every page by Creating an account. Otherwise, see the FAQ.

Polizistenmord von Herborn

Aus EverybodyWiki Bios & Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche


Bei dem Polizistenmord von Herborn wurde in den frühen Morgenstunden des 24. Dezember 2015 ein 46-jähriger Kriminaloberkommissar der Polizeistation Herborn getötet und dessen 47-jähriger Kollege lebensgefährlich verletzt. Der Täter, ein 28-jähriger Mann aus Dillenburg, wurde noch am Tatort festgenommen und am selben Tag erging auch der Haftbefehl. Am 12. Dezember 2016 wurde er vom Landgericht Limburg zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.

Tathergang[Bearbeiten]

Der 28-jährige, zur Tatzeit betrunkene, Täter war in einem Zug des von der Hessischen Landesbahn betriebenem Main-Sieg-Express auf der Fahrt von Wetzlar in Richtung Siegen als Schwarzfahrer sowie durch allgemein aggressives Verhalten aufgefallen und wollte sich bei der Kontrolle nicht ausweisen. Daraufhin alarmierte der diensthabende Zugbegleiter die Polizei. Die Beamten betraten am Bahnhof Herborn den Zug und wurden von dem 28-jährigen unvermittelt mit einem Messer angegriffen, wobei der 46-jährige Polizeibeamte getötet und sein ein Jahr älterer Kollege schwer verletzt wurde. Dem getöteten Polizisten war es noch gelungen, den Angreifer mit zwei Schüssen aus seiner Dienstwaffe in Hüfte und Oberschenkel außer Gefecht zu setzen und so weitere Angriffe gegen seinen Kollegen abzuwenden.

Gerichtsverfahren[Bearbeiten]

Der Mordprozess vor dem Landgericht Limburg gegen den 28-jährigen Dillenburger wurde am 8. Juni 2016 eröffnet. Die Anklage lautete auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Nachdem man zunächst davon ausgegangen war, dass der unter Bewährung stehende Angeklagte mit der Tat sein Schwarzfahren vertuschen wollte, stellte sich im Verlauf des Prozesses heraus, dass letzteres nur eine untergeordnete Rolle zu spielen schien und vielmehr ein Hass auf Polizisten sein Motiv gewesen sein soll, was das Gericht später als erwiesen angesehen hat.

Der Angeklagte behauptete im laufenden Prozess über seinen Verteidiger, er habe die Polizisten nicht als solche erkannt und eine Attacke aus dem Rocker-Milieu befürchtet, weswegen er die Angriffe unvermittelt ausgeführt habe.

Das Gericht ordnete auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage einen Ortstermin am selben Gleis des Herborner Bahnhofes für den Abend des 29. September 2016 um 21:00 Uhr an, um die Lichtverhältnisse vor Ort zu überprüfen. Der Sinn und Zweck dessen war, zu untersuchen, ob der Angeklagte die Polizisten direkt als solche hätte erkennen müssen, bzw. aus Sicht der Anklage die Möglichkeit einer Verwechslung zu widerlegen. Den Zeitpunkt hat das Gericht - in Rücksprache mit dem Deutschen Wetterdienst - gewählt, weil dann ähnliche Lichtverhältnisse wie am Morgen des 24. Dezember 2015 zu erwarten waren. Die Hessische Landesbahn stellte extra für diesen Termin einen baugleichen Zug vom Typ Stadler Flirt zur Verfügung, welcher als Sonderfahrt über die Dillstrecke zum Bahnhof Herborn gefahren ist. Der Angeklagte sowie die ihn bewachenden Beamten stiegen an einem nicht genannten Bahnhof hinzu.

Während dieses Ortstermines ereignete sich eine Panne: Erst als der Zug in den Bahnhof Herborn einfuhr, bemerkte man, dass er mit der falschen Spitze eingefahren war - also genau anders herum wie der baugleiche Zug am Morgen des 24. Dezember 2015. Da die Prüfung unter möglichst identischen Bedingungen erfolgen musste, wurde angeordnet, dass der Zug nach Gießen fahren musste, um am dortigen Gleisdreieck zwischen Gießen Personenbahnhof, Güterbahnhof Gießen-Bergwald und Wetzlar-Dutenhofen per Drehfahrt zu wenden und dann zurück nach Herborn zu fahren. Somit konnte der Ortstermin erst mit einer Stunde Verspätung stattfinden.

Die Verteidigung blieb bis zu ihrem Plädoyer bei ihrer als Notwehr dargestellten Version und forderte Freispruch. Dem schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben und verurteilte den Angeklagten - genau wie es Staatsanwaltschaft und Nebenklage in ihren Plädoyers gefordert hatten - zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Der Verteidiger legte daraufhin Revision vor dem Bundesgerichtshof ein, dessen Entscheidung dazu noch aussteht.

Weblinks[Bearbeiten]


Diese artikel "Polizistenmord von Herborn" ist von Wikipedia The list of its authors can be seen in its historical.



Read or create/edit this page in another language[Bearbeiten]