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QIBS

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QIBS© (Qualitätssicherung durch Nutzung und Erhaltung der fachlichen Identität und Individualität von Einrichtungen der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechtes der Bewohner/- innen) (R.Reibold (1998): Qualitätssicherung durch Nutzung und Erhaltung der fachlichen Identität und Individualität von Einrichtungen der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechtes der Nutzer/-innen (QIBS); Verlag Johannesanstalten Mosbach) QIBS-Urheberseite

Historie[Bearbeiten]

Die 90-er Jahre waren, nicht zuletzt auch in der Folge der deutschen Wiedervereinigung für die Landschaft der sozialhilfefinanzierten Einrichtungswohlfahrt von grundlegenden Veränderungen geprägt:

  • Seit 1924 (Reichsfürsorgepflichtverordnung, die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene almosengestützte Armenpflege wird zur öffentlichen Wohlfahrtspflege auf Reichsebene. Hilfen werden zum Rechtsanspruch gegenüber dem Staat) existiert mit Ausnahme der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsregimes, eine staatliche Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege ohne dass eine Rechtfertigung dieser Mittelverwendung im Rahmen von Überprüfungen und Plausibilitäten zu hergestellten Qualitäten existierte.
  • Bis 1994 war in der Bundesrepublik das sogenannte Selbstkostendeckungsprinzip maßgebend (Dies bedeutet, dass Leistungen die von den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege erbracht wurden, im Nachhinein von den Kostenträgern ohne Prüfung der Notwendigkeit akzeptiert und dann auch finanziert wurden). Dies änderte sich nun Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar- Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Bundesministerium für Gesundheit (1995):2. SKWPG, BGBl. I 1993 Seite 2374). Mit Einführung prospektiver Pflegesätze wurden die Kostensteigerungsraten gedeckelt.
  • 1996 wurde dann durch die Reform des §93 des Bundessozialhilfegesetzes für die Einrichtungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege erstmals eine marktorientiertere Situation geschaffen. So wurden Leistungen nun generell nur dann gezahlt, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder mit dem Verband Vereinbarungen über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen getroffen wurden (§93 Abs.2 BSHG). Damit standen die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege vor einem massiven Problem. Da bisher die Geldmittel ohne Auflage in Bezug auf deren qualitativen und nachhaltigen Einsatz flossen hatten die Einrichtungen bis dahin, wenn überhaupt nur rudimentär Wissen und methodische Kompetenz zur Frage von Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystemen aufgebaut. Da ein organischer, systematischer Aufbau solcher Kompetenzen und der dazugehörenden Strukturen in der vom Gesetzgeber verlangten Zeit nicht wirklich machbar war kam es nun zu Lösungen mit welchen die Einrichtungen formal dem Willen des Gesetzgebers nachkamen. Dies durchaus auch unterstützt von Ihren Gegenübern auf Seite der Leistungsträger, welche sich bis dato ebenfalls mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt hatten und sich deshalb gerne mit diesen formalen Lösungen zufriedengaben. So kauften die Einrichtungen und Verbände nun dort wo sie fündig wurden Instrumente ein. Diese kamen häufig aus dem universitären Bereich der Grundlagenforschung. So kauften die Lebenshilfeeinrichtungen schwerpunktmäßig LEWO (Schwarte, N.; Oberste-Ufer, R. (1997): LEWO, Lebensqualität in Wohnstätten für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Marburg), die Caritas Sylque (Bichler, J.; Fink, F; Pohl, S. (1995). Entgelt für ein Leben mit Behinderungen: ein System zur Leistungs- und Qualitätsbeschreibung sowie Entgeltberechnung (SYLQUE), Freiburg), die Diakonie GBM (Verfahren zur EDV-gestützten Gestaltung der Betreuung für Menschen mit Behinderung nach Werner Haisch).
  • 1997: Problematisch an dieser Art der Einführung von Qualitätsentwicklungs- und sicherungsinstrumenten war, dass die Mitarbeiter der Einrichtungen, deren professionelles Selbstbild von den Themen Pflege, Fürsorge, Begleitung, Therapie usw. geprägt war in keiner Weise auf diese Entwicklung vorbereitet waren. Entsprechend empfanden sie die damit verbundenen Maßnahmen als aufgezwungen, als nicht zu ihrem bisherigen Berufsverständnis gehörend. Der damit verbundene formale Organisationsaufwand wurde als entfremdend und unsinnig empfunden. Den Leitungsverantwortlichen wurde oft die Glaubwürdigkeit abgesprochen, weil sie Verhaltensweisen nun plötzlich einforderten, die auch für sie selbst bis dahin keine Rolle spielten und für die sie selbst auch nicht gerüstet waren.
  • 1998 bildete sich am Schwarzacher Hof der Johannesanstalten eine Gruppe von professionell Begleitenden mit unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen um den Diplompsychologen Rainer Reibold. Sie diskutierten eine „Utopie einer Systematik zur Qualitätsentwicklung und -sicherung“ bei der die folgenden Forderungen zentral waren:

o Das Instrument zur Qualitätssicherung und Entwicklung pädagogisch-andragogischer wie pflegerischer Prozesse darf nicht mit einem theoretischen Ansatz verknüpft werden. Es muss deshalb theoriefrei sein um den professionell Verantwortlichen die Möglichkeit zu geben situativ passende Theorieansätze selbst auszuwählen o Die Entwicklung von Qualitätsstandards muss von Betroffenen (Klienten, Angehörigen, professionell Begleitenden) ebenso entscheidend mitgestaltet werden können wie von interessierten gesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Einrichtung (Vermeidung einer Betriebsblindheit) o Die Formulierung von Qualitätsstandards sind immer subjektiv begründet. Objektive Qualitätsstandards sind nicht herstellbar. Betroffene müssen mit der Formulierung konkreter Qualitätsstandards immer auch konzeptionelle und politische Verantwortung übernehmen o Qualitätsstandards müssen sich mit den gesellschaftlichen und fachlichen Veränderungen mit entwickeln o Qualitätsstandards müssen in einer konkreten Konzeption und einem konkreten Bild sozialer Entwicklung begründet sein und unterscheiden sich deshalb folgerichtig zwischen unterschiedlichen Einrichtungen. Dies gibt den Klienten die Möglichkeit einer gezielten Auswahl und erhöht den Verbraucherschutz

Instrumentenlogik QIBS[Bearbeiten]

Einrichtungsprofil QIBS[Bearbeiten]

Klienten, professionell Begleitende, Angehörige und Betreuer, interessierte gesellschaftliche Gruppen außerhalb der Einrichtung definieren im Abstand von 4 bis 5 Jahren die Qualitätsstandards neu. Dies bedeutet: sie prüfen die Angemessenheit und Sinnhaftigkeit der vorhandenen Standards in Bezug auf die aktuelle politische wie fachliche Entwicklung. Sie ergänzen fehlende Qualitätsstandards,….. Dieser Prozess findet unter Moderation durch die Einrichtungsleitung statt. Die vereinbarten Einrichtungsstandards werden dann methodisch und konzeptionell konkretisiert und als Basis der inhaltlichen Arbeit vereinbart.

Regional-, Haus- oder Standortprofil QIBS[Bearbeiten]

Das Einrichtungsprofil wird nun zunächst dazu verwendet um in den Einzelangebotsstrukturen (Wohnhäuser, Werkstätten,….) zu prüfen, ob die für die Gesamteinrichtung vereinbarten Standards in der konkreten Einzelsituation vor Ort sinnvoll umgesetzt werden, welche Veränderungen in Abläufen, Strukturen,… vorgenommen werden müssen um eine sinnvolle Umsetzung der Standards vornehmen zu können und wie der Zeitplan der Veränderung gestaltet werden muss. Dieses Verfahren unterliegt einem fortlaufenden Controllingprozess.

Klientenprofil QIBS[Bearbeiten]

Die Qualitätsstandards werden nun in Bezug auf den einzelnen Klienten / die einzelne Klientin geprüft, wie dieser/diese von den Möglichkeiten, welche der konkrete Standard erschließt profitieren kann, wie er oder sie damit umgehen… Ergibt sich aus der individuellen Art und Weise wie Klienten mit den jeweiligen Standards umgehen Hinweise dafür, dass professionell Begleitende hierbei systematisch und klientenbezogen unterstützen sollten, dann wird der jeweilige Standard ausgewählt um im Rahmen einer individuellen Begleitplanung berücksichtigt zu werden.

Begleitplanung QIBS[Bearbeiten]

Gestützt auf die Analyseergebnisse des Klientenprofils, aber auch gestützt auf aktuell wichtige Fragestellungen wird eine Begleitplanung erstellt. Grundannahmen zur Erstellung der Begleitplanung nach QIBS sind:

  • Es gibt kein unsinniges Verhalten. Deshalb ist es grundsätzlich wichtig individuelles Verhalten im Rahmen seiner individuellen Sinngebung zu verstehen.
  • Grundlage für verstehen ist eine zuschreibungsfreie Wahrnehmung einer Situation. Diese ist zu trennen von der Suche nach einer Erklärung und diese wiederum von der Definition von Haltungen und Methoden.

• Begleitplanungen verhindern, dass die Begleitung und Unterstützung von Klienten der aktuellen und individuellen Befindlichkeit professionell Begleitender überlassen wird. Sie stellt sicher, dass ein Team aus einem gemeinsamen Symptomverständnis eine abgestimmte Haltung und Methodik entwickelt und damit Kalkulierbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit in der Begleitung der Klienten garantiert. • Begleitplanungen müssen regelmäßig evaluiert werden; ihre Umsetzung muss einem fortlaufenden Controlling unterworfen sein.

Umsetzung[Bearbeiten]

QIBS Begleitplanungen werden datenbankgestützt realisiert. Die methodischen Schritte sind:

  • Beschreibung des Themas (relevante Situation im Ist-Stand)
  • Formulierung eines Erklärungsansatzes, der aus der Sicht des Klienten/der Klientin sinnhaft ist
  • Aus dem Verständnis des Erklärungsansatzes resultierende Haltung der professionell begleitenden gegenüber der Klientin / des Klienten
  • Beschreibung konkreter methodischer Ansätze zur Realisierung der Haltung
  • Angemessene Abbildung des Begleitprozesses im Rahmen eines Wochenplan, wenn dies sinnvoll ist


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