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Recht Tschechiens

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Das Recht Tschechiens bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in Tschechien.

Rechtsquellen[Bearbeiten]

Tschechien gehört dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis an. Rechtsquelle ist damit das geschriebene Recht, nicht Gewohnheitsrecht und gerichtliche Entscheidungen. Höchste Rechtsquelle ist die Verfassung der Tschechischen Republik. Die Verfassungsordnung besteht daneben noch aus einigen verfassungsrechtlichen Nebengesetzen. Ratifizierte völkerrechtliche Verträge sind ebenfalls gegenüber einfachen Gesetzen lex superior (Art. 10 Verfassung-CZ), ebenso gilt der Anwendungsvorrang der Europarechts. Die Regierung kann nach Art. 78 Verfassung-CZ im Rahmen eines Gesetzes Durchführungsverordnungen zu Gesetzen erlassen, Ministerien nach Art. 79 Verlautbarungen.[1]

Gesetze, gesamtstaatlich geltende Rechtsquellen und wichtige Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden im Sbírka zákonů (Sammlung der Gesetze, abgekürzt Sb.) veröffentlicht. Für völkerrechtliche Verträge steht das Sbírka mezinárodních smluv (abgekürzt Sb. m.s.), für Verlautbarungen der Ministerien der Zentrale Anzeiger zur Verfügung.[1]

Gerichtsorganisation[Bearbeiten]

Datei:Budova Nejvyššího soudu ČR.jpg
Oberstes Gericht in Brünn

Höchstes Gericht ist das oberste Gericht. Es entscheidet über Revisionen und Nichtigkeitsbeschwerden. In der Hierarchie folgen die Oberlandesgerichte, die als Gerichte zweiter Instanz in Handels-, Zivil- und Strafsachen auftreten. Es folgen die Kreisgerichte (Krajský soud) und Bezirksgerichte (okresní soud). Die Kreisgerichte sind erste Instanz in Handelssachen, in einigen Zivilsachen sowie bei schweren Straftaten; erstinstanzliche erkennen auch die Bezirksgerichte für die meisten Zivilsachen sowie bei kleineren Straftaten. Die Kreisgerichte fungieren auch als Verwaltungsgerichte erster Instanz. Zweite Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Oberste Verwaltungsgericht.[2]

Verfassungsrecht[Bearbeiten]

Steuerrecht[Bearbeiten]

Strafrecht[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Einführung

  • Heinz-Bernd Wabnitz und Pavel Holländer (Hrsg.): Einführung in das tschechische Recht. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-57795-6.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Jan Musil: § 2. Überblick über das tschechische Rechtssystem. In: Heinz-Bernd Wabnitz und Pavel Holländer (Hrsg.): Einführung in das tschechische Recht. C.H. Beck, München 2009, S. 5–6.
  2. Jan Musil: § 3. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und Anwaltschaft. In: Heinz-Bernd Wabnitz und Pavel Holländer (Hrsg.): Einführung in das tschechische Recht. C.H. Beck, München 2009, S. 8–9.
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