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Rechtsschutzstaat

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Unter dem Begriff Rechtsschutzstaat versteht man in den modernen Wirtschaftswissenschaften eine Institution, die als Ziel das Aufstellen und die Durchsetzung von gemeinsamen Schutz und Verfügungsrechten hat. Die Ausgangssituation eines Rechtsschutzstaates bildet die Anarchie, die durch einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag überwunden wurde, und so in einen Rechtsschutzstaat aufging.

Der Rechtsschutzstaat wird an manchen stellen auch als Ordnungsstaat bezeichnet. Der Vorteil eines Rechtsschutzstaates gegenüber der Anarchie besteht in der erhöhten Produktivität und einer höheren Planungssicherheit. Ein einheitliches Währungsmaß sowie eine einheitliche Maß und Gewichtsordnung trägt in einem Rechtsschutzstaat einen großen Anteil zur Produktivität bei. Die Erweiterung des Rechtsschutzstaats bildet der Leistungsstaat, der neben den Grundrechten auch noch Servicefunktionen (Öffentliche Güter, Soziale Einrichtungen) bereitstellt.

Weblinks[Bearbeiten]

Konsensethik. In: Gabler Wirtschaftslexikon Online. (gabler.de [abgerufen am 24. Juli 2018]).


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