Registrierkassensicherheitsverordnung
Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV[Bearbeiten]
Ab dem 1. Jänner 2016 tritt in Österreich die Registrierkassenpflicht, Belegpflicht (Belegerteilung und Belegannahme) nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016 in Kraft. Zudem wurde am 1. September 2015 die Registrierkassensicherheitsverordnung beschlossen. Diese tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Die Registrierkassensicherheitsverordnung – RKSV, beschreibt genau, wie eine Registrierkasse aufgebaut sein muss, um diese Anforderungen zu erfüllen. Im § 5 werden die allgemeinen Anforderungen wie Datenerfassungsprotokoll, Zahlungsbelege, Schnittstellen, Signaturerstellung, Verschlüsselungsalgorithmus, etc. genau festgehalten. Signaturzertifikat bleibt auf unbestimmte Zeit gültig und geschlossene Gesamtsysteme werden ab 30 Stk. Registrierkassen (anstatt ursprünglich 500) zertifiziert.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- WKV Kassensicherheitseinrichtung 2015 - Information über Registrierkassen und Kassensysteme vom September 2015; Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (Ö)
- Registrierkassensicherheitsverordnung vom 2015; Quelle: Bundesministerium für Finanzen Österreich (Ö)
Diese artikel "Registrierkassensicherheitsverordnung" ist von Wikipedia The list of its authors can be seen in its historical.