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Rudolf Stütz

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Rudolf Stütz (* 9. Mai 1921; † 2. September 1951 in Berlin) ist ein Todesopfer des DDR-Grenzregimes vor dem Bau der Berliner Mauer. Der West-Berliner Polizeiwachtmeister wurde am 28. August 1951 an der Berliner Straße in Lichterfelde angeschossen und ist wenige Tage später an seinen Verletzungen gestorben.

Todesumstände[Bearbeiten]

Rudolf Stütz war ein West-Berliner Polizeiwachtmeister des Polizeireviers 195. Er wurde am frühen Morgen des 28. August 1951 im Stadtteil Berlin-Lichterfelde an der Grenze von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten angeschossen. Die Aussagen nach dem Vorfall von Rudolf Stütz im Krankenhaus, der Augenzeugen und der Grenzpolizei aus dem Jahr 1951 divergierten erheblich voneinander.

So berichtete die Grenzpolizei, dass Rudolf Stütz am Kontrollpunkt Körnerstraße die Grenze überschritten hatte und sich dem Posten der Grenzpolizei näherte. Dann habe er seine Pistole gezogen, um die Grenzpolizisten und die sowjetischen Soldaten am Kontrollpunkt zu beschießen. Es sei zu einer Schießerei gekommen, bei der Stütz angeschossen wurde und an der sich noch dazugekommene West-Berliner Polizisten beteiligt hätten.

Nach Aussagen West-Berliner Zeugen soll Rudolf Stütz nach Dienstschluss mit seinen Kollegen ein paar Gläser Bier getrunken haben. Kurz nach Mitternacht gingen mehrere Personen der Gruppe, darunter Stütz, noch auf ein Glas Schnaps in die Wohnung eines Wachtmeisters in Lankwitz. Stütz machte sich kurz nach drei Uhr morgens, immer noch in Uniform, mit dem Fahrrad auf den Heimweg.

Stütz selber berichtete, dass ihn auf dem Heimweg nahe dem Bahnhof Lichterfelde-Ost eine junge Frau angesprochen und gebeten habe, sie nach Hause zu bringen, weil sie um diese Nachtzeit Angst habe, allein zu gehen. Er habe sie bis zum Schlagbaum des Grenzübergangs an der Berliner Straße begleitet. Er habe sich eindeutig noch auf West-Berliner Gebiet befunden. Grenzpolizisten der DDR und Sowjetsoldaten hätten versucht, ihn über die Grenze zu zerren. Dann sei auf ihn geschossen worden, wobei er eine Verletzung erlitten habe. Er habe seine Pistole gezogen und zwei Schüsse abgegeben, woraufhin die Grenzpolizisten von ihm abließen, aber mehrere Schüsse auf ihn abgegeben hätten. Er habe sich von der Grenze bis zur Einmündung der Schwelmer Straße geschleppt, wobei aus einer Maschinenpistole noch einmal etwa 30 Schuss auf ihn abgegeben worden seien. Warum die DDR-Polizisten versucht hatten, ihn über die Grenze in die DDR zu ziehen, konnte Stütz nicht erklären. Andere Zeugenaussagen behaupteten, dass die Grenzpolizisten und sowjetischen Soldaten versuchten, Stütz festzunehmen. Als dieser sich gegen die Festnahme wehrte, hätten die Soldaten und die Grenzpolizei auf ihn geschossen.

Rudolf Stütz hatte einen Bauchschuss und eine Schussverletzung am Oberschenkel davongetragen. Am 2. September erlag er seinen Verletzungen. Er hinterließ eine Frau und eine Tochter. Gegen die beiden namentlich bekannten Grenzpolizisten wurde 1952 in West-Berlin Haftbefehl wegen versuchter Verschleppung erlassen. In der West-Berliner Presse scheint der Vorfall keine Erwähnung gefunden zu haben.

Nach 1990 nahmen Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungen wieder auf. 1993 konnten sie einen der Tatverdächtigen befragen. Der Grenzpolizist schilderte die Angelegenheit so, als sei der Grenzposten grundlos von West-Berlin aus beschossen worden. Drei Grenzpolizisten und zwei sowjetische Soldaten hätten in Richtung des Mündungsfeuers zurückgeschossen. 1995 konnte der Hauptverdächtige befragt werden. Er sagte aus, er habe Stütz persönlich gekannt und am Tag der Schießerei mittags gemeinsam mit ihm in West-Berlin gegessen. Stütz sei in der betreffenden Nacht, leicht angetrunken mehrmals zum Posten der Grenzpolizei gekommen, um mit ihnen zu „quatschen“. Er habe jedoch Angst vor den anwesenden sowjetischen Soldaten gehabt und Stütz deswegen mehrfach weggeschickt. Als die ersten Schüsse fielen, habe er selbst im Postenhaus geschlafen, sei also an dem Vorfall gar nicht beteiligt gewesen. Er sei von den Schüssen, die seiner Ansicht nach von sowjetischen Soldaten abgefeuert worden waren, aufgewacht. Er und sein Kollege hätten dann ebenfalls geschossen. Stütz habe er zunächst nicht gesehen, sondern erst, als die West-Berliner Polizei, die sich an dem Schusswechsel nicht beteiligt habe, das Gebiet ausleuchtete. Er bestritt vehement, dass er versucht habe Stütz festzuhalten oder dass es Kugeln aus seiner Waffe oder seines Kameraden gewesen sein könnten, von denen Stütz verletzt wurde.

Im Schlussbericht wird auf die Widersprüche dieser Aussage zu denen der Zeugen aus dem Jahr 1951 verwiesen. Diese Zeugen waren jedoch alle verstorben. Deshalb ließ sich ein „hinreichender Tatverdacht“ gegen die beiden Grenzpolizisten nicht mehr begründen, zumal zwei sowjetische Soldaten an der Schießerei beteiligt waren und nicht mehr zu klären war, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hatte. Nach all der Zeit bestand noch immer Unklarheit darüber, ob Stütz, aus welchen Gründen auch immer, den ersten Schuss abgab, oder ob die Ost-Berliner Polizisten den Vorfall auslösten, indem sie Stütz festhielten. Außerdem war nicht klar, ob sich Stütz noch auf West-Berliner Gebiet oder, direkt am Schlagbaum, schon in der DDR befunden hatte. Das Verfahren wurde deshalb eingestellt.[1]

Literatur[Bearbeiten]

  • Gerhard Sälter, Johanna Dietrich, Fabian Kuhn: Die vergessenen Toten. Todesopfer des DDR-Grenzregimes in Berlin von der Teilung bis zum Mauerbau (1948–1961). Ch. Links, Berlin 2016, ISBN 978-3-86153-933-9, S. 124–129 (S. 124, S. 126, S. 127, S. 128, S. 129).
  • Michael Stricker: Letzter Einsatz: Im Dienst getötete Polizisten in Berlin von 1918 bis 2010. Verlag für Polizeiwissenschaft; 2., korr. Ed., 2012. ISBN 978-3-86676-223-7, S. 343.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Gerhard Sälter, Johanna Dietrich, Fabian Kuhn: Die vergessenen Toten. Todesopfer des DDR-Grenzregimes in Berlin von der Teilung bis zum Mauerbau (1948–1961). Berlin 2016, S. 129.


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