Taxitarif
Ein Taxitarif ist die Grundlage für die Berechnung des Beförderungsentgelts für eine Taxifahrt und etwaigen Nebenleistungen (u.a. Wartezeit, Großraumtaxi, Gepäck, Tiere, Abbestellen).
In vielen Ländern kommen Taxameter für die Bemessung des Fahrpreises zum Einsatz.
Situation in Deutschland[Bearbeiten]
Die Taxitarife werden in Deutschland von den zuständigen Behörden für Städte, Landkreise und Inseln festgelegt; in Hessen gilt die Tarifhoheit auch für Gemeinden. Das bedeutet, dass das Taxiunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz den Fahrpreis nicht frei bestimmen darf.[1] Durch das Mindestlohngesetz hat sich der Taxitarif erhöht. Maßgeblich für das Beförderungsentgelt ist der Ort des Einsteigens des ersten Fahrgastes (Beginn der Fahrt). Aktuell gibt es in Deutschland 102 Tarife für Städte, 274 für Landkreise, 3 für Inseln und 19 Kreise mit Sonderstatus.[2] Für alle Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereiches können die Tarife pauschal ausgehandelt werden.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ § 51 (1) PBefG
- ↑ derinnenspiegel.de Taxitarife (abgerufen am 22. August 2016)
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