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Websitebetreiber

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Ein Websitebetreiber ist jede Person, die im World Wide Web eine Website betreibt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch juristische Personen handeln. Also beispielsweise Privatpersonen und Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und weitere Interessengruppen aber auch andere Organisationsformen.

Es gibt vielfältige Gründe für das Betreiben einer Webseite. So kann der Websitebetreiber Themen, Ideen und Botschaften über seine privaten oder geschäftlichen Projekte und Interessen präsentieren. Als Unternehmer präsentiert der Websitebetreiber sein Unternehmen und dessen Leistungen. Durch Foren und soziale Medien wird ein Ort der Begegnung und Kommunikation und des Austauschs geschaffen. Über Onlineshops und Portale kann ein Websitebetreiber Waren und Leistungen selbst anbieten, anbieten lassen und vermitteln. In den letzten Jahren bieten auch immer mehr Websitebetreiber webbasierte Applikationen, anstelle von lokal installierter Software, und Cloud Services an.

Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten[Bearbeiten]

Der Websitebetreiber verantwortet grundsätzlich den gesamten Inhalt der Website. Darüber hinaus ist er auch für die Erstellung des Inhalts sowie dessen Pflege und Betreuung verantwortlich. Dazu muss er sich über die aktuellen Entwicklungen relevanter Themen informieren, damit die Inhalte seiner Seite stets auf dem neuesten Stand sind.

Der Websitebetreiber kann aber auch als Administrator für Anpassungen zuständig sein, die über inhaltliche Änderungen hinausgehen. Also zum Beispiel für die Konfiguration von Funktionalitäten, die Verwaltung von Zugangsberechtigungen oder die Analyse der Websiteaufrufe und -nutzung.[1]

Vorschriften und Pflichten[Bearbeiten]

Beim Betreiben einer Website sind eine ganze Reihe von Vorschriften zu beachten. Sollten die Vorschriften nicht eingehalten werden, können dem Websitebetreiber Abmahnung und Geldbußen drohen.[2] Und das nicht nur bei vorsätzlichen, sondern auch bei fahrlässigen Verstößen.[3] Deshalb sollten sich Websitebetreiber im Vorfeld mit den Vorschriften und Pflichten in diesem Zusammenhang vertraut machen oder sich darüber beraten lassen.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Website operator. In: The IT Law Wiki. (wikia.com [abgerufen am 3. September 2018]).
  2. Rechtssichere Internetseite | IHK München. Abgerufen am 3. September 2018.
  3. Rechtliche Pflichten für Websites - Impressum, Datenschutz etc. In: IHK Wiesbaden. (ihk-wiesbaden.de [abgerufen am 3. September 2018]).


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