Wohnungsnotfall
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Unter einem Wohnungsnotfall versteht man in Anlehnung an den Deutschen Städtetag Haushalte, die aktuell von Wohnungsnot betroffen sind, denen unmittelbar solche droht oder die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.[1]
"Aktuell von Wohnungsnot betroffen" sind Personen, die
- akut obdachlos sind oder
- wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsbehördlich untergebracht sind
"Unmittelbar von Wohnungsnot bedroht" sind Personen,
- gegen die ein noch nicht vollstreckter Räumungstitel vorliegt
- gegen die eine Räumungsklage vorliegt
- denen die Wohnung gekündigt worden ist oder
- deren Entlassung aus einem Heim, einer Anstalt bevorsteht
"Unzumutbare Wohnverhältnisse" liegen vor bei
- unzumutbaren oder besonders beengten Wohnverhältnissen
- untragbar hohen Mieten oder
- eskalierten Konflikten im Zusammenleben.
Wohnungsnotfälle treten oftmals zusammen mit Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen oder psychischer Erkrankungen auf.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Helmut Mair: Wohnen und soziale Arbeit. Zwischen Unterbringung und Eingliederung. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-66-311881-7, S. 33 ff. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
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