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Wohnungsnotfall

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Unter einem Wohnungsnotfall versteht man in Anlehnung an den Deutschen Städtetag Haushalte, die aktuell von Wohnungsnot betroffen sind, denen unmittelbar solche droht oder die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.[1]

"Aktuell von Wohnungsnot betroffen" sind Personen, die

  • akut obdachlos sind oder
  • wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsbehördlich untergebracht sind

"Unmittelbar von Wohnungsnot bedroht" sind Personen,

  • gegen die ein noch nicht vollstreckter Räumungstitel vorliegt
  • gegen die eine Räumungsklage vorliegt
  • denen die Wohnung gekündigt worden ist oder
  • deren Entlassung aus einem Heim, einer Anstalt bevorsteht

"Unzumutbare Wohnverhältnisse" liegen vor bei

  • unzumutbaren oder besonders beengten Wohnverhältnissen
  • untragbar hohen Mieten oder
  • eskalierten Konflikten im Zusammenleben.

Wohnungsnotfälle treten oftmals zusammen mit Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen oder psychischer Erkrankungen auf.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Helmut Mair: Wohnen und soziale Arbeit. Zwischen Unterbringung und Eingliederung. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-66-311881-7, S. 33 ff. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche


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