Zweitgerät
Ein Zweitgerät ist ein Gerät, das als Ersatz bereitsteht oder mitgeführt wird.
Lebensstil[Bearbeiten]
Zweitgeräte werden zusätzlich zum Erstgerät angeschafft, wenn dieses als unentbehrlich angesehen wird, können aber auch der Bequemlichkeit dienen: Beispiele hierzu sind der zweite Staubsauger für das Obergeschoß, der Zweitfernseher für den Partner oder der Zweitwagen.
Kosten[Bearbeiten]
Neben den Anschaffungskosten können für ein Zweigerät auch laufende Kosten entstehen, die über die Energiekosten hinausgehen. Diese können reduziert sein wie bei den Versicherungsbeiträgen für einen Zweitwagen.[1]
Viele Klagen gab es gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für einen "Zweitfernseher" in der Zweitwohnung oder das Autoradio als "Zweitgerät" im Firmenwagen. Diese sind in der Regel nicht dem Haushalt zuzurechnen und daher gesondert gebührenpflichtig.[2]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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