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12. Parlamentswahl in der Autonomen Gemeinschaft Madrid

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2019electoPanel/electomania.es Umfrage
01. April – 15. Mai 2020 (in %)[1]
 %
40
30
20
10
0
32,3
28,5
10,2
6,5
10,2
10,5
keine
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2019
 %p
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
-10
+10,1
+1,1
−9,2
−8,2
+1,3
+4,9
−2,6
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
f Vergleichswerte 2015: Podemos und IUCM–Los Verdes
Sitzverteilung laut Umfrage
14
8
39
13
44
14
14 39 13 44 14 
Insgesamt 132 Sitze

Die 12. Parlamentswahl in der Autonomen Gemeinschaft Madrid soll voraussichtlich am Sonntag, dem 28. Mai 2023, stattfinden, um die Asamblea de Madrid in der Autonomen Gemeinschaft Madrid zu wählen. Alle 132 Sitze in der Versammlung stehen zur Wahl.

Wahlsystem[Bearbeiten]

Die Madrider Versammlung ist die zweckbestimmte, einkammrige Legislative der Autonomen Gemeinschaft Madrid, die über eine Gesetzgebungsbefugnis in regionalen Angelegenheiten im Sinne der spanischen Verfassung und des Madrilenischen Autonomiestatuts sowie über die Möglichkeit verfügt, einem Präsidenten der Gemeinschaft das Vertrauen zu schenken oder es zu entziehen. Darüber hinaus müssen Madrilenen im Ausland eine Abstimmung beantragen, bevor sie wählen dürfen, ein System, das als "Bettelung"; oder Expat-Abstimmung bekannt ist (Spanisch: Voto rogado). Alle Mitglieder der Madrider Versammlung werden nach der D'Hondt Methode und einem geschlossenen Listenverhältnis gewählt, wobei der Schwellenwert von 5 Prozent der gültigen Stimmen – einschließlich der leeren Stimmen – regional angewendet wird. Parteien, die den Schwellenwert nicht erreichen, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Die Versammlung hat Anspruch auf ein Mitglied pro 50. 000 Einwohner oder einen Bruchteil von mehr als 25. 000 Einwohnern. Das Wahlgesetz sieht vor, dass Parteien, Verbände, Koalitionen und Wählergruppen Kandidatenlisten vorlegen können. Die Zusammenschlüsse von Wählern sind jedoch verpflichtet, die Unterschrift von mindestens 0,5 Prozent der in der Gemeinschaft Madrid registrierten Wähler sicherzustellen. Den Wählern ist es untersagt, für mehr als eine Liste von Kandidaten zu unterschreiben. Gleichzeitig sind Parteien und Verbände, die beabsichtigen, eine Koalition einzugehen, um gemeinsam an einer Wahl teilzunehmen, verpflichtet, die zuständige Wahlkommission innerhalb von zehn Tagen nach der Einberufung der Wahl zu informieren.

Wahltermin[Bearbeiten]

Die Amtszeit der Madrider Versammlung läuft vier Jahre nach dem Datum ihrer letzten Wahl ab. Die Wahlen zur Versammlung werden alle vier Jahre für den vierten Sonntag im Mai festgelegt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt, wobei der Wahltermin für die Versammlung auf Sonntag, den 28. Mai 2023, festgelegt wurde.

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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