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Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte und Notare in Deutschland

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Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte und Notare in Deutschland regeln das anwaltliche Berufsrecht für deutsche Anwalte und für ausländische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind.

Regelungen[Bearbeiten]

Zu den Regelungen zählen:

Für die Notare gilt die Bundesnotarordnung (BNotO)[8] und Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)[9].

Seit dem 9. Januar 2016 müssen Rechtsanwälte, die Online-Dienstverträge im Sinne des Art. 4 Abs. 1 lit.e der ODR-Verordnung mit Verbrauchern schließen, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorhalten und ihre E-Mail-Adresse angeben.[10]

Ab dem 1. Februar 2017 müssen Rechtsanwälte unter bestimmten Umständen auf ihrer Homepage und/oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen. Nach Entstehen einer Streitigkeit muss jeder Rechtsanwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.[11]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage 2018, ISBN 978-3-406-67333-7

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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