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Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

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Basisdaten
Titel: Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Abkürzung: BefBedV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 58 Abs. 1 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht
Erlassen am: 27. Februar 1970
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 1 V vom 21. Mai 2015
(BGBl. I S. 782)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen enthält Regelungen für den Transport (die Beförderung) von Dingen und Menschen.

Inhalt[Bearbeiten]

  • §1: Geltungsbereich
  • §2: Anspruch auf Beförderung
  • §3: Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
  • §4: Verhalten der Fahrgäste
  • §5: Zuweisung von Wagen und Plätzen
  • §6: Beförderungsentgelte, Fahrausweise
  • §7: Zahlungsmittel
  • §8: Ungültige Fahrausweise
  • §9: Erhöhtes Beförderungsentgelt
  • §10: Erstattung von Beförderungsentgelt
  • §11: Beförderung von Sachen
  • §12: Beförderung von Tieren
  • §13: Fundsachen
  • §14: Haftung
  • §16: Ausschluss von Ersatzansprüchen
  • §17: Gerichtsstand
  • §18: Inkrafttreten

Zuständige Behörde[Bearbeiten]

Zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Verkehr.[1]

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Volltext der Verordnung – abgerufen am 14. April 2019
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!


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