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Beteiligungsserver

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Auf Beteiligungsservern werden elektronische Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange in Planverfahren (Bauleitplanverfahren, Straßenplanungen u. a.) eröffnet. Es handelt sich in der Regel um Content-Management-Systeme, die den öffentlichen Planungsträgern von privaten Dienstleistern angeboten werden.

Die rechtliche Absicherung elektronischer Beteiligungsverfahren erfolgte durch das Europarechtsanpassungsgesetz im Jahre 2004. Durch dieses Gesetz wurde der § 4 a in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Dort heißt es im Absatz 4 unter anderem: „Bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Soweit die Gemeinde den Entwurf des Bauleitplans und die Begründung in das Internet einstellt, können die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Mitteilung von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Internetadresse eingeholt werden; die Mitteilung kann im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.“

Durch die elektronischen Möglichkeiten wird es Interessierten erleichtert, sich über Planungen zu informieren und an Planungsprozessen aktiv teilzunehmen. Wegen der oft sehr umfangreichen Planunterlagen war es den Kommunen bisher wegen des hohen Aufwandes oft nicht möglich, der Öffentlichkeit Kopien dieser Unterlagen für den Privatgebrauch zur Verfügung zu stellen. Über das Internet wird nun der Download der rechtskräftigen Pläne wie auch der zugehörigen Begründungen, Gutachten und textlichen Festsetzungen in allgemein zugänglichen Datenformaten (pdf u. ä.) angeboten und die Möglichkeit gegeben, sich direkt per E-Mail zu laufenden Planungen zu äußern.

Die Beteiligungsserver sind im Allgemeinen über einen Link auf der Homepage der jeweiligen Kommune zu erreichen.

Weitergehende Internet-Lösungen bieten die Visualisierung des gesamten Planungsmaterials (Karten, Texte, Abbildungen, Tabellen, Fotos etc.) im Internet ohne Download, z. B. mit Hilfe der Mapserver-Technologie. Meist wird den Beteiligten die Möglichkeit angeboten, die Stellungnahmen zum Verfahren in textlicher und zeichnerischer Form direkt in eine zugriffsgeschützte Datenbank einzugeben und anschließend für den Vorhabenträger oder die Kommune freizuschalten. Dadurch wird die durch restriktiv eingestellte Spam- und Virenfilter zunehmend störungsanfällige Kommunikation per E-Mail vermieden. Als ganz großer Vorteil zeigt sich bei dieser Art der Online-Beteiligung, dass die mehrfache Eingabe von Texten (erst beim Beteiligten, dann Versand per Post, schließlich Abschrift beim Vorhabenträger) entfällt. Außerdem ist die Erstellung von zeichnerischen Einwendungen auf Basis des Original-Kartenmaterials für die Verständlichkeit und Eindeutigkeit von Stellungnahmen von großer Bedeutung.

Neben dem leichteren Zugang der Öffentlichkeit zu Planungsinformationen ist die Zeit- und Kostenersparnis ein wesentliches Argument für den Einsatz von Beteiligungsservern. So müssen in der Bauleitplanung häufig 30 bis 50 verschiedene „Träger öffentlicher Belange“ mindestens zweimal beteiligt werden. Jede zu beteiligende Stelle erhält bis zu ca. zehn Ausfertigungen der Planunterlagen, die teilweise durch Großkopierer vervielfältigt werden müssen. Ein Zugriff auf diese Unterlagen über das Internet verursacht dagegen in der Regel für die öffentlichen Stellen keine weiteren finanziellen Aufwendungen, sondern lediglich die Kosten für das Webhosting. Bei Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren für große Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Autobahn- oder Flughafenausbau) sind die Planungsunterlagen noch erheblich umfangreicher: Pro Exemplar sind hier 20–30 DIN A 4 Aktenordner mit keine Seltenheit. Alleine die Repro-Kosten hierfür liegen im sechsstelligen Euro-Bereich.

Siehe auch[Bearbeiten]


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