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Parlamentsgebundene Exekutivgewalt

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Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung: Der Artikel krankt an mehreren Punkten. Zum einen fehlen Belege. Die unter Literatur genannten Angaben sollten schon etwas genauer sein. Dann sollte auch erwähnt werden, von welchen Personen diese Kategorie verwendet wird. Mir sind da nämlich durchaus andere Einteilungen bekannt. Sodann ist die Abgrenzung zum parlamentarischen System ungenügend herausgearbeitet. Daran, dass ein Staatspräsident fehlt, wie in der Diskussion genannt, kann es wohlt nicht liegen, denn auch das Regierungssystem der deutschen Länder, auf die das zutrifft, werden parlamentarisch genannt.
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Weltkarte über die Regierungssysteme
Regierungssysteme der Welt
Republikanische Staatsform:
  • präsidentielles Regierungssystem
  • semipräsidentielles Regierungssystem
  • parlamentarisches Regierungssystem
  • parlamentsgebundene Exekutivgewalt

  • Monarchische Staatsform:
  • parlamentarische Monarchie
  • konstitutionelle Monarchie
  • absolute Monarchie

  • Diktatorische Systeme (meist in Republiken):
  • Einparteiensystem (obwohl ggf. Blockparteien existieren)
  • verfassungsmäßige Regierung gestürzt
    (de facto meist Militärdiktaturen)

  • sonstige Systeme oder unklare
    politische Situationen
  • Stand: 2012

    Unter einer parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (bzw. an das Parlament gebundener Exekutive) versteht man jede Regierung, die durch das Parlament, also die Legislative, gewählt wurde und von dessen Vertrauen abhängig ist. Ein Sonderfall ist das gleichnamige Regierungssystem, bei welchem die gesamte Exekutive vom Parlamentsvertrauen abhängig ist.

    Konzeptdefinition und Abgrenzung[Bearbeiten]

    Weite Definition[Bearbeiten]

    Im weiteren Sinne bezeichnet eine parlamentsgebundene Exekutivgewalt jedwede Art politischen Systems, in dem die Regierung durch das Parlament gewählt wird und dauerhaft vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist. Es liegt folglich eine Gewaltenverschränkung zwischen Legislative und Exekutive vor.

    Dieses Prinzip ist ein essentieller Bestandteil aller parlamentarischen Regierungssysteme und ist ein Ausschlusskriterium für präsidentielle Regierungssysteme.

    Enge Definition[Bearbeiten]

    Im engeren Sinne beschreibt das Konzept ein Regierungssystem, welches mit dem parlamentarischen verwandt ist. Gängige Alternativbezeichnungen sind System der parlamentsgebundenen Exekutive oder System der an das Parlament gebundenen Exekutive, wobei die Begriffe der Exekutive und Exekutivgewalt in der Fachliteratur als wechselseitig austauschbar betrachtet werden. In Staaten mit parlamentsgebundener Exekutivgewalt wird der Regierungschef (wie im parlamentarischen System) durch das Parlament gewählt und bleibt diesem auch verantwortlich. Das Parlament kann die Regierung mit einem Misstrauensvotum stürzen. Der entscheidende Unterschied zum parlamentarischen Regierungssystem ist, dass der vom Parlament gewählte Regierungschef als Präsident zugleich Staatsoberhaupt ist.

    Beispielländer für dieses System sind zum Beispiel Botswana, Kiribati, Nauru, die Föderierten Staaten von Mikronesien, die Republik Südafrika, Suriname sowie die deutschen Ministerpräsidenten auf Landesebene.

    Schweiz[Bearbeiten]

    Einen Ausnahmefall stellt das Regierungssystem der Schweiz dar, wo die einzelnen Regierungsmitglieder durch das Parlament gewählt werden und die Regierung nicht durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden kann. Zudem existiert kein Regierungschef. Der Bundespräsident stellt als primus inter pares lediglich einen Vorsitzenden innerhalb des Regierungsgremiums, dem Bundesrat, dar und ist nur de facto als Staatsoberhaupt zu werten. Dieses System wird als Direktorialsystem bezeichnet.

    Siehe auch[Bearbeiten]

    Literatur[Bearbeiten]

    • Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009.
    • William Roberts Clark et al.: Principles of Comparative Politics. CQ Press, Washington 2009.

    Einzelnachweise[Bearbeiten]

    
    
    
    


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