Parlamentsgebundene Exekutivgewalt
Regierungssysteme der Welt | |||||||
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Stand: 2012 |
Unter einer parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (bzw. an das Parlament gebundener Exekutive) versteht man jede Regierung, die durch das Parlament, also die Legislative, gewählt wurde und von dessen Vertrauen abhängig ist. Ein Sonderfall ist das gleichnamige Regierungssystem, bei welchem die gesamte Exekutive vom Parlamentsvertrauen abhängig ist.
Konzeptdefinition und Abgrenzung[Bearbeiten]
Weite Definition[Bearbeiten]
Im weiteren Sinne bezeichnet eine parlamentsgebundene Exekutivgewalt jedwede Art politischen Systems, in dem die Regierung durch das Parlament gewählt wird und dauerhaft vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist. Es liegt folglich eine Gewaltenverschränkung zwischen Legislative und Exekutive vor.
Dieses Prinzip ist ein essentieller Bestandteil aller parlamentarischen Regierungssysteme und ist ein Ausschlusskriterium für präsidentielle Regierungssysteme.
Enge Definition[Bearbeiten]
Im engeren Sinne beschreibt das Konzept ein Regierungssystem, welches mit dem parlamentarischen verwandt ist. Gängige Alternativbezeichnungen sind System der parlamentsgebundenen Exekutive oder System der an das Parlament gebundenen Exekutive, wobei die Begriffe der Exekutive und Exekutivgewalt in der Fachliteratur als wechselseitig austauschbar betrachtet werden. In Staaten mit parlamentsgebundener Exekutivgewalt wird der Regierungschef (wie im parlamentarischen System) durch das Parlament gewählt und bleibt diesem auch verantwortlich. Das Parlament kann die Regierung mit einem Misstrauensvotum stürzen. Der entscheidende Unterschied zum parlamentarischen Regierungssystem ist, dass der vom Parlament gewählte Regierungschef als Präsident zugleich Staatsoberhaupt ist.
Beispielländer für dieses System sind zum Beispiel Botswana, Kiribati, Nauru, die Föderierten Staaten von Mikronesien, die Republik Südafrika, Suriname sowie die deutschen Ministerpräsidenten auf Landesebene.
Schweiz[Bearbeiten]
Einen Ausnahmefall stellt das Regierungssystem der Schweiz dar, wo die einzelnen Regierungsmitglieder durch das Parlament gewählt werden und die Regierung nicht durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden kann. Zudem existiert kein Regierungschef. Der Bundespräsident stellt als primus inter pares lediglich einen Vorsitzenden innerhalb des Regierungsgremiums, dem Bundesrat, dar und ist nur de facto als Staatsoberhaupt zu werten. Dieses System wird als Direktorialsystem bezeichnet.
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009.
- William Roberts Clark et al.: Principles of Comparative Politics. CQ Press, Washington 2009.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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