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Brow Bar

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Eine Brow Bar ist ein Geschäft, indem für die Kundin oder den Kunden Augenbrauen und Wimpern insbesondere durch Formen und Färben gestaltet werden.

Bezeichnung[Bearbeiten]

Der Begriff Brow Bar stammt von den Wörtern Brow (englisch Augenbraue) und Bar (engl. Lokal in dem man an einem Tresen (Bar) Getränke zu sich nimmt). Das Wort Bar bezieht sich auf das Behandlungskonzept: In Analogie zu einer Bar und einem Restaurant, erfolgt die Behandlung in einer Brow Bar schnell und häufig auch nicht angemeldet (sogenannter Walk In Service), während die Behandlung in einem Kosmetikstudio in der Regel nach Voranmeldung erfolgt und aufgrund des sehr viel umfangreicheren Behandlungsspektrums auch sehr viel länger dauert.

Entwicklung[Bearbeiten]

Die Bezeichnung "The Brow Bar" wurde in Australien im September 2005 als Marke registriert. Die Gründerin Chernae Noonan betriebt diese Art der Dienstleistung seit September 2003.[1] Es ist vermutlich die erste Brow Bar unter dieser Bezeichnung.

Berufsausbildung[Bearbeiten]

Die Tätigkeit in der Brow Bar wird von einem sgenannten Brow Stylist ausgeführt. Wenn es sich um die Behandlung von Wimpern handelt spricht man auch von Lash Stylists'. Für diese Tätigkeiten besteht jedoch keine gesonderte Berufsausbildung. Vielmehr handelt es sich um Bestandteile der Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin bzw. zum Friseur/zur Friseurin erworben werden.

Ausbildung zum Kosmetiker / zur Kosmetikerin[Bearbeiten]

Folgende Aspekte der Tätigkeit sind gelten nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 9. Januar 2002 (KosmAusbV) zum Berufsbild der Kosmetikerin, insb. der dekorativen Kosmetik (§4 Abs. 1 Nr. 10 KosmAusbV):[2]

  • Wimpern und Augenbrauen, unter Anwendung verschiedener Techniken, insbesondere durch Formen und Färben gestalten (§4 Abs. 1 Nr. 10 c) KosmAusbV)
  • Künstliche Wimpern auswählen und anbringen (§4 Abs. 1 Nr. 10 c) KosmAusbV)

Allerdings wird die Fadenepilation typischerweise nicht in den Ausbildungen zur Kosmetikerin gelehrt, sondern wird von den Mitarbeitern häufig eher im familiären Umfeld erlernt.

Ausbildung zum Friseur / zur Friseurin[Bearbeiten]

Teilaspekte der Tätigkeit eines Brow Stylist werden auch in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV) vom 21.05.2008:[3]

  • Augenbrauen und Wimpern durch Formen und Färben gestalten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3 i) FriseurAusbV

Das Auswählen und anbringen von künstlichen Wimpern ist nicht Gegenstand der Ausbildung zu Friseur nach der FriseurAusbV

Einordnung von Brow Bars in Bezug auf die Handwerksordnung[Bearbeiten]

Eine Einordnung von Brow Bars in Bezug auf die Handwerksordnung ist für die Frage der Mitgliedschaft der Handwerkskammer von Bedeutung. Hierzu ist zu beurteilen, ob es sich bei dem Betrieb einer Brow Bar um 1) einen zulassungspflichtiges Handwerk im Sinne des Anhangs A der Handwerksordnung handelt oder 2) um ein handwerksähnliches Gewerbe in Sinne der Anlage B der Handwerksordnung handelt.

  1. Das Entfernen von Haaren zählt nach § 4 Abs. 1 Nr. 9 b) c) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 9. Januar 2002 zu dem Tätigkeitsspektrum eines Kosmetiker bzw. einer Kosmetikerin.[4] Der Kosmetiker oder die Kosmetikerin wird nicht in Anlage A der Handwerksordnung genannt. Damit handelt es sich bei dem Betrieb von Brow Bars nicht um einen zulassungspflichtiges Handwerk. Mithin bedarf es für den Betrieb einer Brow Bar keines Meistertitels.
  2. Grundsätzlich käme aufgrund der Nennung der Haarentfernung in § 4 Abs. 1 Nr. 9 b) c) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin vom 9. Januar 2002 die Einordnung als ein handwerksähnliches Gewerbe nach Anlage B 2 Nr. 48 (Kosmetiker) HwO in Betracht.[5] Mit der Frage der Einordnung einer Tätigkeit, die lediglich in beschränktem Umfang handwerksähnlich ist, hat sich das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Einordnung eines Nagelstudios beschäftigt. In dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil 6 S 2421/05 vom 29. November 2007 kommt das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass „eine Tätigkeit, die sich lediglich auf einen Teilbereich aus dem Berufsbild eines in der Anlage B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbes erstreckt, eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer nur begründet, wenn sie dem typischen Erscheinungsbild dieses Gewerbes entspricht und in handwerksähnlicher Betriebsform ausgeübt wird. Dies setzt ein Mindestmaß an Fachkenntnissen und einen gewissen Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit voraus“.[6] Diese wird im konkreten Urteil für den Betrieb eines Nagelstudios verneint. Ein entsprechendes Urteil zum Betrieb von Brow Bars liegt derzeitig nicht vor. Da es sich bei dem Tätigkeitsspektrum von Brow Bars ebenfalls lediglich um einen Teilbereich des Berufsbildes des Kosmetikers handelt, kann davon ausgegangen werden, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil 6 S 2421/05 vom 29. November 2007 zu Nagelstudios analog zu Brow Bars angewendet werden kann.

Damit zählen Brow Bars nicht zu den zulassungspflichtigen Handwerken im Sinne der Anlage A der Handwerksordnung und nicht zu den handwerksähnlichen Gewerben im Sinne der Anlage B der Handwerksordnung. In der Folge sind Brow Bars nicht in der Handwerksrolle einzutragen, sondern

Dienstleistungen von Brow Bars[Bearbeiten]

Brow Bars bieten im Zusammenhang mit Augenbrauen in der Regel folgende Dienstleistungen an:

Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Dienstleistungen zu Wimpern angeboten:

  • Färben von Wimpern
  • Wimpernverlängerunugen
  • Wimpernextensions
  • Wimpernwellen
  • Wimpernlifting

Gerade bei Brow Bars, die mit der Methode der Fadenepilation arbeiten, wird darüber hinaus noch die Entfernung von unerwünschten Gesichtshaaren angeboten. Bei Damen werden z. B. Gesichtshaare auf Wangen, der Oberlippe, am Kinn oder anderen Steilen im Gesicht entfernt. Bei Herren werden unerwünschte Haare auf der Stirn, am Wangenknochen oder an den Schläfen entfernt.

Augenbrauen- und Wimpernbehandlungen werden auch von Kosmetikstudios und Friseuren angeboten. Im Vergleich zu einer Brow Bar bestehen jedoch wesentliche Unterschiede:

  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Kosmetikstudios bieten Brow Bars lediglich ein spezialisiertes Dienstleistung- und auch Produktangebot an, welches sich ausschließlich auf Augenbrauen und Wimpern sowie ggf. die Entfernung unerwünschter Gesichtshaare bezieht. Hierdurch haben die Brow- und Lash Stylistin in der Regel aufgrund der höheren Wiederholung dieser spezialisierten Tätigkeiten eine größere Erfahrung mit der Durchführung der Behandlungen als Kosmetikstudios, die die Augenbrauen- und Wimpernbehandlungen als einer Vielzahl von Behandlungen anbieten.
  • Bei Friseuren steht das Frisieren des Haupthaares im Vordergrund. Sowohl in Bezug auf den Wert der Leistung als auch den zeitlichen Umfang der Dienstleistungen stellen Augenbrauen- und Wimpernbehandlungen ebenfalls Nebenleistungen dar.

Damit weisen Brow Bars einen höheren Spezialisierungsgrad auf als herkömmliche Kosmetikstudios oder Friseure

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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