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Erklärung von Poschiavo für ein Berggebiet und eine Landschaft in Europa ohne Grossraubtiere

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Die Erklärung von Poschiavo für ein Berggebiet und eine Landschaft in Europa ohne Grossraubtiere (italienisch Dichiarazione di Poschiavo sui Grandi Predatori, französisch Déclaration de Poschiavo pour une montagne et une campagne européenne libre de grands prédateurs, englisch : Poschiavo Declaration for European mountain and countryside areas free from large predators) ist eine europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Berggebiete und der Landschaft gegen das ungebetene und unkontrollierte Eindringen von Grossraubtieren. Die Erklärung wurde am 29. März 2014 in Poschiavo, Kanton Graubünden, Schweiz verabschiedet.[1]

Geschichte[Bearbeiten]

2008 wurde AmAMont (Verein der Freunde der Berggebiete im europäischen Alpenraum) als grenzüberschreitende Vereinigung für den gesamten europäischen Alpenraum gegründet. AmAMont entstand aus der Erkenntnis, dass unsere Alpenräume feste und lebendige Beziehungspunkte für die heutige moderne Gesellschaft darstellen können. Deshalb müsse der Exodus aus den Bergen, das Verlassen der Alptäler und Almen sowie der Zerfall der Alphütten aufgehalten werden. Befürworter dieser Vereinigung sind natürliche Personen (Älpler, Berglandwirte, Forscher, Touroperater, Medienverantwortliche der Medien usw.) sowie juristische Personen (Landwirtschaftsbetriebe, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Gemeinden, Berggemeinschaften usw).[2]

Im Juni 2012 wurden vom italienischen Forum Alte Terre die „Fünf Punkte“ von Sondrio (I “cinque punti” di Sondrio) publiziert. Italien besteht zu 72 Prozent aus Bergen und Hügeln. Daher sei die Förderung und autonome Verwaltung dieses Gebietes eine unabdingbare Voraussetzung für die allgemeine Erholung der Wirtschaft und der Gesellschaft.[3]

Am 29. März 2014 haben sich auf Einladung der Bürgerinitiative Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere (VLohneGRT)“ 130 Experten für Hochgebirgsökonomie und -landschaft, Älpler, Schaf- und Kuhhirten, Bergsteiger, Bergbewohner, Alpenbesucher und Delegierte von Verbänden aus Berggebieten der Schweiz (Graubünden, Wallis und Tessin), Italien (Piemont, Lombardei und Trentino-Südtirol und Venetien) und Frankreich (Provence-Côte d'Azur) in Le Prese, Puschlav (Schweiz) zu einem grenzüberschreitenden Treffen zusammen gefunden.

Internationale Experten und Zeugen referierten zum Problem der „Rückkehr“ grosser Raubtiere in den Alpen und in anderen Bergregionen der Region Westeuropa und den Folgen für diejenigen, die in den Berggebieten leben und Alpwirtschaft betreiben. Die unkontrollierte Rückkehr der grossen Raubtiere in die Alpen stellt eine ernsthafte Gefahr für die Zukunft der Berggebiete dar, nicht nur als Sport- und Touristenziel, sondern vor allem Lebens- und der Arbeitsraum für diejenigen, deren Lebensunterhalt dauerhaft mit den Bergen verbunden ist. Förder- und Vertretungsorganisationen der europäischen Berggebiete und der Landschaft sind nun auf dieses Problem aufmerksam geworden.

Am Ende des Treffens haben die teilnehmenden Organisationen die folgende gemeinsame Erklärung (in deutsch, italienisch, französisch und englisch) verabschiedet:

Erklärung von Poschiavo für ein Berggebiet und eine Landschaft in Europa ohne Grossraubtiere[Bearbeiten]

Die Vereinigung Lebensräume ohne Grossraubtiere (ATsenzaGP) (VL ohne GR) Hirten, Bergbauern, Wirtschaft- und Gesellschaftsexperte der «Alte Terre», Bewohner und Gäste der Bergregionen und der europäischen Landschaften als Unterzeichner, sind bestürzt und verunsichert in Bezug auf die unkontrollierte Rückkehr der Grossraubtiere in den Alpen. Diese trafen sich kürzlich in Poschiavo / Le Prese.

Die Angelegenheit wirft Schatten auf die Zukunft der Berggebiete, nicht nur als Sport- und Touristenregionen, und vor allem auch als Wohn- und Arbeitsort für Leute, die hier seit jeher leben und arbeiten.

In Anlehnung an die Stellungnahme von AmaMont (Verein Freunde der Berggebiete im europäischen Alpenraum), mit seinem Brief vom 06. August 2012 an die Regierung des Kantons Graubünden, angeregt durch die Feststellung, wie grosse Organisationen zur Förderung und Vertretung der Alpenwelt und der ländlichen Gebiete auch zu ähnlichen Schlussfolgerungen gekommen sind, und insbesondere:

  • Die nationale Vereinigung der Landwirte, Coldiretti (Italien), mit seiner Pressemitteilung unter dem Titel “Manifest Grossraubtiere, die EU vergisst die Landwirtschaft” vom 27. Februar 2014, [5]
  • La Confédération paysanne, la Fédération Nationale Ovine de la FNSEA[6][7], les Jeunes Agriculteurs, Eleveurs et Montagnes und andere Verbände, welche in Frankreich alle zusammen den Weidewirtschaft-Bereich und die Schafzucht, mit ihrer gemeinsamen Erklärung vom 5. März 2014 vertreten, erklären, dass:

anders als was in internationalen Vereinbarungen unterzeichnet wurde und die Schutzpolitik festgelegt hatte, die Absicht, das Auslöschen der Grossraubtieren in Europa zu verhindern, dazu führt, dass heute in Europa nicht mehr die Wölfe, die Bären und die Luchse, sondern Hirten und Bergbauern vom Aussterben bedroht sind; die eigenmächtige Rückkehr des Wolfes, sowie auch der Bären und anderen Grossraubtieren im Berggebiet und in den europäischen Landschaften, ist mit der Anwesenheit des Menschen unvereinbar, und somit wird das aktuelle Dasein und die Zukunft der Menschen die dort leben und arbeiten im negativem Sinne beeinflusst; dasselbe gilt auch für die touristische Nutzung dieser Gebiete durch die Stadtbevölkerung; die Auferlegung von Recht und öffentlicher Ordnung – gegen den Willen der Menschen, die direkt betroffen sind

  • die erzwungene Nachbarschaft von Grossraubtieren mit den Bewohnern im Berggebiet heute und morgen dann auch im Flachland, ist eine anmassende Initiative der Staaten und der “Europäischen Union“, gegen die betroffene Bevölkerung.

Eine Initiative, welche unter dem Druck der Grossstädte entstanden ist, die daher keine entsprechende Erfahrung besitzen und auch nicht über ausreichende Informationen bezüglich Realität, bei der Anwesenheit von Menschen und Grossraubtieren auf dem gleichen Territorium besitzen. Eine Initiative, falls sie Erfolg erlangen würde, gleichbedeutend wäre mit einem Dekret zur Vertreibung der Menschen von den Alpen und vom Hochland, also aus ihren angestammten Standorten, verlangen mit Überzeugung:

1. Es soll ein Grundsatz abgefasst werden, wonach die Probleme, die auf allen Ebenen mit der Nähe der Tierwelt, das menschliche Leben und den Aktivitäten der Bergbauern entstehen, künftig nicht als absolute Programme zum Schutz gegen Grossraubtiere gesehen werden, sondern von Anfang an, eine Politik mit der verbindlichen Teilnahme von Vertretern der Bevölkerung und Institutionen, die direkt betroffenen sind, d.h. Hirten, Landwirte und Züchter, sowie Experten ihrer Wahl anzubinden.

2. Die Berner Konvention zum Schutze der Grossraubtiere, insbesondere des Wolfes und des Bären ist neu zu verhandeln, allenfalls zu revidieren, insbesondere Art. 22 der Berner Konvention, damit die Unterzeichner-Staaten die Vorbehalte nach ihrem Willen bezüglich der geschützten Arten verändern können und die entsprechende Reglementierung dynamisch der effektiven Artenvielfalt realistisch anpassen können;

3. Das Manifest der EU-Kommission über die Grossraubtiere, welcher zurzeit bearbeitet wird, ist zurückzuziehen und mit einem neuen Text, verbunden mit dem aktiven Beitrag von Experten, die von den Organisationen der Bergbauern, Viehzüchtern und Jägern definiert werden.

4. Die Angemessenheit der bestehenden Gesetzgebung im Allgemeinen und die geltende Umwelt-Politik auf allen Ebenen, sollten mit dem aktiven Beitrag der Experten und durch die Organisationen der Bergbauern, Viehzüchtern und Jägern nominiert werden;

5. Die Staaten übernehmen die volle Verantwortung für die Einführung von Grossraubtieren in den Alpen, mit allen möglichen Nebenwirkungen, ohne sich am heute belanglosen Grundsatz des römischen Rechts zu stützen, wie es in der Schweiz zurzeit aber immer noch üblich ist: Die lebenden Grossraubtiere als “res nullius” zu klassifizieren. In der Tat kann der moderne Sachverhalt nur existieren, weil die Tierwelt von den Staaten geschützt und verwaltet werden, die dann in Übereinstimmung mit dem heutigen Zivilrecht, nicht minder verantwortlich als Halter von Haustieren sind;

6. Nicht als entscheidend zu betrachten ist die Formel der Entschädigung durch die Versicherungen, für Schäden, welche durch Grossraubtiere verursacht worden sind. Es bleiben aber die indirekten Schäden unbedeckt, welche öfters gravierender sind als die direkten Schäden. Zweitens kann die zivilrechtliche Haftung der Europäischen Union, der Staaten (im Falle der teilhabenden Länder) und anderen Regierungsstellen, welche involviert sind, in der Tat nicht bestritten werden.

Poschiavo (Graubünden, Schweiz), 29. März 2014

Unterzeichner:

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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