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Fahrbefehl (Eisenbahn)

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Der Fahrbefehl ist ein wesentliches Sicherheitselement des Eisenbahnbetriebs. Er stellt die Aufforderung des Fahrdienstleiters an den Triebfahrzeugführer dar, in einen Gleisabschnitt einzufahren. Der Fahrbefehl soll verhindern, dass ein bereits besetzter Gleisabschnitt von einem zweiten Eisenbahnfahrzeug befahren wird und es dadurch zu einer Gefährdung des Eisenbahnbetriebs, der Nutzer der Eisenbahn oder der Eisenbahnfahrzeuge kommt.

Formen[Bearbeiten]

Der Fahrbefehl im weiteren Sinn kann in verschiedenen Formen gegeben werden. Im Regelfall geschieht dies durch Signale.

Der schriftliche Fahrbefehl, also der Fahrbefehl im engeren Sinn, wird mit einem dafür vorgesehenen Formular schriftlich erteilt oder festgehalten, indem er entweder dem Triebfahrzeugführer vom Fahrdienstleiter direkt übergeben oder indem er über Funk übermittelt wird. In letzterem Fall protokolliert der Triebfahrzeugführer die erteilten Anweisungen auf dem dafür vorgesehenen Formular und liest sie abschließend dem Fahrdienstleiter noch einmal vor, so dass dieser kontrollieren kann, ob der Triebfahrzeugführer alles korrekt verstanden hat. Ein solcher schriftlicher Fahrbefehl kann z. B. bei Störungen von Signalen oder Bahnübergängen erforderlich sein, wenn in einen Gleisabschnitt entgegen den vorhandenen Signalen eingefahren werden soll.

Eine Besonderheit stellen Fahrbefehle in Personenbahnhöfen dar, da sie im Regelfall zwei Befehle benötigen:

  • zum einen das Ausfahrsignal, das den nachfolgenden Gleisabschnitt freigibt,
  • zum anderen das Abfahrtsignal, das gegeben wird, wenn alle Türen des Zuges verschlossen worden sind. Das Abfahrtsignal kann entweder über ein Lichtsignal oder mit einer grün-weißen Kelle, dem Befehlstab, gegeben werden. Letzteres kann durch den Fahrdienstleiter oder auch durch den Zugbegleiter erfolgen, etwa an Haltepunkten und Bahnhöfen ohne ortsansässigen Fahrdienstleiter (in Deutschland ist das inzwischen die Regel). Ist auch kein Zugbegleiter im Zug, kann der Triebfahrzeugführer sich das Abfahrsignal auch selbst erteilen.

Funktion[Bearbeiten]

Hohe Anhängelasten und relativ hohe Geschwindigkeit im Eisenbahnbetrieb haben lange Anhaltewege zur Folge. In der Regel ist deshalb der Bremsweg eines Eisenbahnfahrzeugs länger als die vom Triebfahrzeugführers einsehbare Strecke. Ein Fahren auf Sicht, wie im Straßenverkehr, ist deshalb nicht möglich. Daher benötigt der Triebfahrzeugführer Sicherheit darüber, dass der von ihm zu befahrende Gleisabschnitt frei, also nicht von einem anderen Fahrzeug belegt ist. Dies geschieht durch den Fahrbefehl.

Der Fahrbefehl dient weiter dazu, den Zugverkehr zu protokollieren, damit vergangene Entscheidungen des Fahrdienstleiters nachvollzogen und der nachfolgende und kreuzende Zugverkehr sicher gesteuert werden kann.

Ein Fahren ohne Fahrbefehl ist nur gestattet, wenn es im Betrieb der jeweiligen Eisenbahnstrecke vorgesehen ist (permissives Fahren).

Begriff[Bearbeiten]

Der Begriff „Fahrbefehl“ stammt aus dem militärischen Bereich. Die Eisenbahnen waren in ihrem Ursprung in Deutschland hierarchisch und militärähnlich organisiert, so dass der Begriff aus dem des Marschbefehls analog gebildet wurde.

Rechtsgrundlage[Bearbeiten]

Rechtsgrundlage für den Fahrbefehl im engeren Sinn, den schriftlichen Fahrbefehl, ist die DB-Konzernrichtlinie (früher: Dienstvorschrift) 408 („Züge fahren und rangieren“), Ziffer 408.0411 und 408.0412.


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