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Händlerrahmenvertrag

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Ein Händlerrahmenvertrag (auch Lieferantenrahmenvertrag) ist ein Vertrag zwischen Energiehändlern und Verteilnetzbetreiber.

Der Netzbetreiber stellt dem Stromhändler sein Stromnetz zur Verfügung, damit der Stromhändler seine Kunden darüber beliefern kann (vgl. § 20 Energiewirtschaftsgesetz). Für die Nutzung des Netzes zahlt der Stromlieferant ein Netzentgelt, was dieser dann seinen Kunden weiterberechnen kann. Der Händlerrahmenvertrag ist somit ein Netznutzungsvertrag.

Weiterhin regelt der Händlerrahmenvertrag die An- und Abmeldung der Kunden (Fristen), den Datenaustausch (Formate), die Übermittlung der Mess- und Zählwerte, Haftung, Bilanzierung, das Verhalten bei Zahlungsschwierigkeiten und bei Netzunterbrechungen. Zur Bilanzierung benötigt der Stromhändler einen Bilanzkreis, diesen erhält er bei dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber.

Der Kauf und Verkauf von Strom sind nicht Inhalt des Vertrages. Diesen kann der Stromhändler frei am Markt (z. B. bei der Strombörse oder bei Kraftwerken) beschaffen.

Verwandte Themen: Netznutzungsvertrag, Anschlussnutzungsvertrag, Netzanschlussvertrag

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