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Schubladenvertrag

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Schubladenvertrag bezeichnet umgangssprachlich einen Mobilfunk- oder Handyvertrag, der nicht (oder nur marginal) benutzt wird und sinngemäß in der Schublade verweilt.[1]

Eingrenzung[Bearbeiten]

Ein „Schubladenvertrag“ ist keine Gattung der Handyverträge. Es handelt sich um eine geflügelte Bezeichnung, die für einen Vertrag verwendet wird, welcher ungenutzt („in der Schublade“) aufbewahrt wird. Durch Sonderangebote oder Aktionen liegen dem Mobilfunkvertrag attraktive Beilagen, wie Handys, Spielekonsolen, Laptops oder Fernseher bei.[2] Wenn die gesamten Kosten des Vertrages preiswerter sind als das beigefügte Produkt, lohnt sich für den Kunden der Kauf.

Gründe[Bearbeiten]

Mobilfunkanbieter bieten die sogenannten „Schubladenverträge“ zur Akquise neuer Kunden an, um damit einhergehend die Position auf dem Markt zu stärken. Ein größerer Kundenstamm zieht wiederum potenzielle Käufer an.

Außerdem bekommen Mobilfunkanbieter in der Regel für jeden neuen Kunden eine Provisionszahlung vom Mobilfunkanbieter.[3] Diesen Vorteil kann der Anbieter an die Kunden weitergeben, was attraktivere Konditionen zur Folge hat. Da die Provisionen gestaffelt sind, bewirkt ein größerer Kundenstamm preisgünstigere Konditionen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Begriffserklärung Schubladenvertrag, abgerufen am 4. Januar 2013
  2. Schubladenverträge – Fernseher oder Laptop statt Handy, abgerufen am 8. Februar 2014
  3. Schubladenvertrag? - Was ist das? (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive), abgerufen am 8. Februar 2014


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