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Hempel-Stiftung

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Die Hempel-Stiftung, auch Hempelstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die das Ziel verfolgt, dem Interesse der Fallschirmjägertruppe zu dienen.

Definition durch die Bundesregierung[Bearbeiten]

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE stellte die Bundesregierung am 22. Mai 2019 u. a. festː[1]

„Die gemeinnützige Hempelstiftung ist aus dem Erbe der Eheleute Hubertus und Elisabeth Hempel hervorgegangen, deren Gelder von der Division Schnelle Kräfte als Sondervermögen des Bundeswehrsozialwerkes verwaltet und für Familien- und Jugenderholung, Sportförderung, Kriegsgräberfürsorge, Grabpflege Hempel und sonstige satzungsgemäße Zwecke des Bundeswehrsozialwerks verwendet werden. Im Jahr 2018 wurden Unterstützungsleistungen in Höhe von gut 67 000 Euro geleistet, davon knapp 1 100 Euro für Zwecke der Kriegsgräberfürsorge. Der Volksbund hat zuletzt im Jahr 2011 Mittel aus der Stiftung erhalten. Insgesamt wurden mit diesen Finanzmitteln (pro Einsatz ca. 1 000 Euro) drei Arbeitseinsätze von Fallschirmjägern der Bundeswehr auf der Kriegsgräberstätte Maleme gefördert.“

Gründung und Verwaltung[Bearbeiten]

Auf Grund eines Testaments der Eheleute Hubertus und Elisabeth Hempel wurde die Bundesrepublik Deutschland 1968 Erbin des Nachlasses der Familie Hempel. Die Erbschaft war mit der Auflage verbunden, dass das Vermögen ausschließlich im Interesse der Fallschirmjägertruppe verwendet werden darf.

Zweck der Stiftung[Bearbeiten]

Die Gelder werden als Sondervermögen des Bundeswehr-Sozialwerks verwaltet und für Familien- und Jugenderholung, Sportförderung, Kriegsgräberfürsorge, Pflege des Grabes der Hempels und sonstige satzungsgemäße Zwecke des Bundeswehrsozialwerks verwendet.

Ansprechpartner[Bearbeiten]

Für individuelle Förderung und Unterstützung ist jeder Angehörige der Fallschirmjägertruppe der Bundeswehr anspruchsberechtigt. In der Regel gibt es in jedem Bataillon, Regiment oder höheren Stab einen beauftragten Offizier oder Feldwebel, über den diese Fördergelder beantragt werden können.[2][3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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