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Hilfsverein e.V. Dortmund

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Im Mai 1950 wurde der Verein für Strafentlassenenbetreuung von dem Dortmunder Rechtsanwalt Joachim Ellger ins Leben gerufen, am 24. Juli 1950 erfolgte der erste Eintrag in das Vereinsregister (VR 2105) beim Amtgericht Dortmund. Später erhielt der Verein seinen heutigen Namen Hilfsverein e.V. Dortmund.

Entstehung des Hilfsvereins Dortmund e.V.[Bearbeiten]

Welche Überlegungen oder Erfahrungen dieser Initiative zugrunde lagen, ist leider nicht bekannt und überliefert. Es kann jedoch vermutet werden, dass ihm, als Sohn eines Pfarrers und Juristen, der zunächst in der Strafanstalt Berlin-Moabit und später als Leiter des Jugendgefängnisses in Wittlich tätig war, die Probleme Straffälliger/Strafentlassener und die Existenz der traditionellen "Gefängnisfürsorge" schon als Jugendrichter nicht unbekannt waren. Auch seine Berufswahl und seine spätere Tätigkeit als Strafverteidiger sind möglicherweise davon beeinflusst worden. In dem Bewusstsein, innerhalb der Gefängnismauern wenig bewirken und verändern zu können, hat er den (Wieder-) Eingliederungsgedanken aufgegriffen und die Hilfestellung nach der Haftentlassung in den Vordergrund gestellt. Von Beginn an war er allerdings bestrebt, nicht in die Rolle des "Einzelkämpfers" zu verfallen, sondern die erklärten Ziele des Vereins in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den freien/kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen umzusetzen. Dies kam bereits in der ersten neuen Fassung der Vereinssatzung in einer besonderen Form zum Ausdruck. Dabei wurde auf die Mitgliedschaft von Einzelpersonen verzichtet, es waren lediglich Verbandsmitgliedschaften vorgesehen. Als erster Vertreter der Inneren Mission und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) waren deshalb Dr. jur. Heinrich Schmidt und Frau Erna David bereits an der Vereinsgründung beteiligt und anschließend als Vorstandsmitglieder tätig.

Als ebenfalls Anfang der 50-er Jahre die ersten Bewährungshelfer ihre Tätigkeit in Dortmund aufnahmen, entstand aufgrund der inhaltlich gleichen Zielsetzung eine enge Zusammenarbeit, die dazu führte, dass am 18. April 1955 die "Förderung der Bewährungshilfe" zu einem weiteren, satzungsgemäßen Bestandteil des Hilfsvereins e.V. wurde.

Im November 1974 wurde die bisherige Vereinsform um ein "Kuratorium" erweitert, das als übergeordnetes Gremium in erster Linie eine tätigkeits- und finanzüberwachende Funktion hatte. Durch die Einbeziehung der Stadt Dortmund, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, die bisher vertretenen Verbände und der Justiz wurde die Vereinsarbeit auf eine breitere Basis gestellt. Im Zusammenhang mit der Einrichtung "Beratungsstelle für Haftentlassene" wurde der Vorstand im März 1975 um den Deutschen Caritasverband, vertreten durch den Sozialdienst Kath. Männer (SKM) und den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband erweitert. Damit waren alle Dortmunder Wohlfahrtesverbände und maßgeblichen Organisationen/Behörden eingebunden und an der Umsetzung der Vereinsziele

Tätigkeit des Vereins[Bearbeiten]

Der (Wieder-) Eingliederungsgedanke der Vereinsgründer war vorrangig von dem Gedanken geprägt, den Kreislauf "ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung" zu durchbrechen. Dieser zog sich insbesondere bei Herrn Ellger wie ein roter Faden durch seine gesamte Tätigkeit. Da es bis zur Einführung des Strafvollzugsgesetzes nur wenig Hilfestellungen in den Gefängnissen gab, waren die Haftentlassenen überwiegend auf sich selbst gestellt. Viele von ihnen, die über keine familiären Bindungen mehr verfügten, waren nach ihrer Entlassung wohnungslos und zogen oftmals, auf der Suche nach einer Arbeitsstelle, von einer Obdachloseneinrichtung zur anderen durch die gesamte BRD. In vielen Fällen vorhandene Verschuldungen verschlechterten zusätzlich ihre Ausgangssituation.

Die Hauptaufgaben zu Beginn der Vereinstätigkeit, die von den Gründern ehrenamtlich erfüllt wurden, waren deshalb eine vermittelnde Hilfe bei der Schuldenregulierung und ein kostenloses juristisches Beratungsangebot. Durch die Zuweisung von Geldbußen ergab sich darüber hinaus die Möglichkeit, finanzielle Hilfen in Form von Überbrückungsbeihilfen und Darlehen zu gewähren, die vorrangig zur Anmietung von Wohnraum und Ablösung von Schulden dienten. Dies kam in erster Linie den Probanten der Bewährungshilfe zugute. Gleichzeitig bildete der Verein Rücklagen mit dem Ziel, Eigentum zu erwerben und ein "Haus für Haftentlassene" einzurichten.

Zunächst aber wurden möblierte Einzel- und Doppelzimmer in Privathäusern angemietet, die der vorrübergehenden Unterbringung nichtsesshafter/wohnungsloser Probanten dienten. Damit half der Verein frühzeitig, den vorhandenen Unterkunftsproblemen nach der Haftentlassung zu begegnen und den genannten Kreislauf zu unterbrechen.

In den 60-er Jahren bis Anfang 1975 war zudem ein städt. Bediensteter mit Sitz im Sozialamt für den Verein tätig. Er verfügte über eine Kasse des Vereins und war somit in der Lage, Haftentlassene, über den Regelsatz der Sozialhilfe hinaus, zusätzlich mit kleineren Beihilfen zu versorgen. Eine auf individuelle Belange abgestimmte Betreuung fand nicht statt, sofern nicht Hilfestellungen von Bewährungshelfern in Anspruch genommen werden konnten. Insgesamt gesehen war der Hilfsverein in dieser Zeit überwiegend "finanziell fördernd" tätig.

Entstehung der Beratungsstelle[Bearbeiten]

Im Laufe der darauffolgenden Jahre wurden die Bewährungshelfer, neben ihren eigenen Probanten, in zunehmenden Maße auch von Haftentlassenen um Hilfestellung ersucht, die ihre Strafe voll verbüßt hatten oder bei denen eine Bewährung ohne Aufsicht bestand. Hinzu kam, dass sich ein Teil dieses Personenkreises die Möglichkeit zunutze machte, jede Organisation gesondert anlaufen zu können und um (meist finanzielle) Hilfe zu bitten, da keine Absprachen zwischen den verschiedenen Einrichtungen bestand. Sie wurden zudem von einer Zuständigkeit zur nächsten "herumgereicht", dadurch verunsichert und ihre Bereitschaft, sich zu (re-) integrieren, auf ein Minimum herabgesetzt. Diese Situation und die Erfahrung, dass Haftentlassene häufig auch nur mit Zurückhaltung und Widerwillen den Weg zum Sozialamt suchen, bei dem kein Angebot für eine weitergehende Betreuung vorhanden war, führte zu der Überlegung, eine "spezielle" Anlaufstelle zu schaffen. Einig war man sich darin, dass der Hilrfsverein e.V. die Trägerschaft dieser Beratungsstelle übernehmen sollte. Das Hauptproblem war dabei die Finanzierung der Gehaltskosten für 2 Hauptamtliche Sozialarbeiter/innen und einer 1/2 Bürokraft. Da auch die Stadt Dortmund die Notwendigkeit sah, ein über die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes hinausgehendes, individuell ausgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot zu schaffen, erklärte sie sich bereit, die Kosten für die Sozialarbeiter/innen im Rahmen einer Förderung zu übernehmen. Alle weiteren Personal- und Sachkosten mussten vom Hilfsverein e.V. getragen werden.

Durch die Einrichtung dieser Beratungsstelle hat der Verein, neben der Förderung der Bewährungshilfe, ein professionelles Angebot geschaffen, das sowohl von den Betroffenen, als auch von offizieller Seite als kompetente Institution anerkannt und in Anspruch genommen wurde. Zudem war dies beispielhaft für eine Reihe von Organisationen in NRW, die in den darauffolgenden Jahren ebenfalls Beratungsstellen einrichteten. Am 15. Februar 1975 konnten die damaligen Mitarbeiter in eigens dafür angemieteten Räumen im Dortmunder "Kreuzviertel" ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Reaktion in der Öffentlichkeit auf diese Einrichtung war geteilt. Während die Initiatoren lediglich die Hoffnung aussprachen, in Dortmund das Angebot für gesellschaftliche Randgruppen durch die Beratungsstelle erweitert zu haben, sprach die Presse im Vorfeld bereits von "besserer Resozialisierung" und "drastischer Senkung der Rückfallquote" - s. Westf. Rundschau vom 10.12.1974.

Die direkten Nachbarn wandten sich allerdings eindeutig und massiv gegen die Einrichtung, da eine Magnetwirkung und Konzentration von "Kriminellen" in dem Wohnumfeld befürchtet wurde. Diese Vorurteile konnten jedoch in der Praxis ebenso schnell abgebaut werden, wie die "Euphorie" dem realistischen Alltag weichen musste.

Entwicklung der Beratungsstelle in den Jahren 1975 - 1977[Bearbeiten]

Das erste Mitarbeiterteam begann damit, die Beratungsstelle bei den Justizvollzugsanstalten im Amtsbezirk Hamm bekannt zu machen. Dies geschah in erster Linie durch die Verteilung von Informationen über das Hilfsangebot, die durch die Sozialdienste in den Anstalten an die Inhaftierten weitergegeben wurden. Darüber hinaus erfolgten in der JVA Dortmund wöchentlich Gruppen-Beratungen/-Informationen, an denen Inhaftierte teilnahmen, deren Entlassung kurz bevorstand. Das Angebot umfasste die Bereiche: Information, Beratung und praktische Unterstützung bei der Arbeits- Wohnungssuche, der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem AFG, BSHG usw., der Beschaffung fehlender Papiere und Unterlagen, der Schuldenregulierung, der Kontaktaufnahme mit Angehörigen und der Vermittlung sonstiger Hilfsmöglichkeiten.

Zielgruppe waren die Personen, die bereits an Beratungsgesprächen teilgenommen hatten oder zu denen ein Briefkontakt bestand. Weiterhin Haftentlassene, zu denen vorher kein Kontakt bestand, die aber die Beratungsstelle direkt nach der Entlassung aufsuchten, darüber hinau auch Personen, deren Entlassung bis zu 3 Monaten zurücklag. In Ausnahmefällen sollen auch Personen betreut werden, deren Entlassung schon länger zurücklag, die aber vorrübergehend ins "Trebegängermilieu" abgewandert waren. Da die Zuständigkeiten der Beratungsstelle und der Bewährungshilfe bereits in der Vorbereitungsphase abgeklärt worden war, ergaben sich hier keine Überschneidungen.

Gemeinsam mit dem Klienten sollte ein ("Behandlungs-") Plan erstellt werden, der alle situationsbedingten/-stabilisierenden Maßnahmen enthielt, von der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen, über (Re-) Integration in Beruf und Familie/Bekanntenkreis, bis hin zur Aufarbeitung der Gründe und Auslöser, die zur Delinquenz geführt haben. Diese Maßnahme sollte dazu dienen, den Betroffenen in seiner Selbständigkeit zu fördern und Unsicherheiten abzubauen. Voraussetzung dafür war die Bereitschaft seitens des Klientels, einen regelmäßigen und längerfristigen Kontakt zur Beratungsstelle zu halten. Die Mitarbeiter mussten, außer dieser Bereitschaft, an der Realisierung dieser Ziele mitzuwirken, die entsprechende Basis schaffen und kontinuierlich durch Kontakte und Gespräche bei Ämtern und Behörden erweitern.

Die tägliche Praxis zeigte jedoch bald, dass ihre theoretischen Überlegungen und Erwartungen zu hoch angesetzt und erste Korrekturen erforderlich waren.

Weblinks[Bearbeiten]


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