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Kassensturz (Rechnungswesen)

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Ein Kassensturz ist die Zählung des tatsächlich vorhandenen Kassenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt als Maßnahme der Kassenprüfung (Außenprüfung) verbunden mit anschließendem Vergleich des buchmäßigen Kassensollbestandes, um Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung festzustellen.

Begriff[Bearbeiten]

Der Begriff stammt daher, dass eine Handkasse auf den Tisch umgedreht wird, um das Geld zu zählen. Er wird oftmals auf die einmalige Bewertung der staatlichen Haushaltspolitik nach einem Regierungswechsel übertragen.

Beispiel[Bearbeiten]

Ein Kunde meint, nicht das passende Rückgeld erhalten zu haben. Daraufhin wird ein Kassensturz vorgenommen, um den tatsächlichen Kassenbestand zu kontrollieren, hierbei wird der gesamte Geldbestand aus der Kasse gezählt und mit den Sollwerten vergleichen.


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